| Pressemeldung

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Karl Lehmann, zur Verabschiedung des Neunten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Neunte Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes beraten und die Einführung eines Sondervertriebsweges für Abtreibungsmittel beschlossen. Die Einbeziehung von Abtreibungsmitteln wie RU 486 in die Beratungen des Deutschen Bundestages über eine Änderung des Arzneimittelgesetzes ist in keiner Weise nachvollziehbar. Damit wird so getan, als ob es sich bei der Schwangerschaft um eine Krankheit handele, die medikamentös beseitigt werden könne. In sprachlicher Verwirrung der Begriffe werden Abtreibungsmittel als Arzneimittel bezeichnet. Es wird aus dem Bewußtsein verdrängt, daß es sich bei einer Abtreibung um die Tötung eines ungeborenen Kindes handelt. Unsere Rechtsordnung verlangt genau das Gegenteil: Die Rettung ungeborenen Lebens. Wir werden solchen Versuchen der Verharmlosung einer Tötungshandlung auch in Zukunft entschieden entgegentreten und uns weiterhin für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder einsetzen.

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