| Pressemeldung

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, zur Kirchenklausel im Vertragswerk von Maastricht

Die Einfügung einer Kirchenklausel in das Vertragswerk von Maastricht durch den Europäischen Rat in seiner Sitzung am 17. Juni 1997 in Amsterdam wird begrüßt. In einer eigenen „Erklärung zur Schlußakte“ wird die Europäische Union verpflichtet, den Status der Kirchen nicht nur zu achten, sondern auch unangetastet zu lassen, wie es in der derzeit vorliegenden deutschen Fassung heißt.

Durch diese Erklärung sind die Kirchen zum ersten Mal ausdrücklich in einem Vertragswerk der Europäischen Union verankert. Dies ist nicht nur juristisch, sondern auch politisch von weittragender Bedeutung. Die Kirchen in Europa sind erstmals im Hinblick auf Maßnahmen der Europäischen Union als Rechtssubjekte anerkannt. Das verschafft ihnen auch der Europäischen Union selbst gegenüber einen eigenen Status.
Die Verabschiedung dieses Textes als „Erklärung zur Schlußakte“ bleibt zwar hinter den Erwartungen der Kirchen zurück, sie hatten sich für einen entsprechenden Artikel im Unionsvertrag eingesetzt. Auch die jetzt vereinbarte Formulierung bietet den Kirchen jedoch die Möglichkeit, sich aktiv und in rechtlich anerkannter Form in den europäischen Einigungsprozeß einzubringen.

Notwendig geworden war eine Kirchenklausel im Vertragswerk der Europäischen Union wegen der immer schneller fortschreitenden Entwicklung des Gemeinschaftsrechts zu einer eigenständigen Rechtsordnung. Immer mehr Lebensverhältnisse, die auch für die Kirchen von Bedeutung sind, werden durch Maßnahmen der Europäischen Union geregelt, ohne daß dabei bisher auf kirchliche Belange hinreichend Rücksicht genommen werden konnte.
In der Erklärung von Amsterdam kann jetzt ein erster rechtlicher Schritt der Europäischen Union gesehen werden, mit den Kirchen in Europa in ein konstruktives Verhältnis zu kommen, das auf die Vielfalt der staatskirchenrechtlichen Traditionen und Identitäten der einzelnen Mitgliedstaaten im Interesse eines europäischen Gemeinwohls die gebotene Rücksicht nimmt.

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