| Pressemeldung

Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, zur humanitären Lage der Flüchtlinge in Zaire

Derzeit ist den Hilfsorganisationen der Aufenthalt von ca. 60.000 der kürzlich noch vermißten weitaus mehr als 100.000 Flüchtlinge in Ostzaire bekannt. Diese Menschen bedürfen dringend der humanitären Hilfe. Die kirchlichen Hilfswerke nutzen nach wie vor alle Möglichkeiten, die unsägliche Not dieser unschuldigen Menschen zu lindern.
Es ist empörend, daß die Arbeit der Hilfswerke und ihr ungehinderter Zugang zu den Lagern immer noch erschwert wird. Es ist ein Gebot der Menschlichkeit, eine ungestörte Arbeit der Hilfsorganisationen zu ermöglichen.

Die Völkergemeinschaft hat die Pflicht, auf die Einhaltung der folgenden Bedingungen hinzuwirken, um ein Mindestmaß an Hilfen für die Flüchtlinge zu ermöglichen:
-    Ungehinderter und bedingungsloser Zugang zu den Lagern für humanitäre Organisationen
-    Gewährleistung der Sicherheit in den Lagern bei Tag und Nacht
-    Ermöglichung des Aufbaus von Verteilerstrukturen in den Lagern durch die Hilfsorganisationen
-    Verzicht auf zeitlichen Druck, d. h. Gewährung ausreichender Zeit, um die kranken und unterernährten Flüchtlinge mit Medikamenten und Nahrungsmitteln für den Rücktransport zu stärken.

Die kirchlichen Hilfswerke werden nach wie vor alle Möglichkeiten nutzen, die Not der Bedrängten zu lindern. Zum Kauf von Medikamenten und Nahrungsmitteln, um wenigstens ein Überleben zu sichern, benötigt der Deutsche Caritasverband Spendengelder. Spenden können auf das Konto 202 des DCV bei allen Banken und Spar-kassen und Konto 202753 bei der Postbank Karlsruhe unter dem Stichwort „Zaire“ eingezahlt werden.

 

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