| Pressemeldung

Erklärung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz zu den Beratungen über das Stammzellgesetz

Die deutschen Bischöfe haben sich am 22. April im Ständigen Rat mit dem gegenwärtigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Import menschlicher embryonaler Stammzellen befasst. Wir bekräftigen unsere strikte Ablehnung der Einfuhr menschlicher embryonaler Stammzellen, zu deren Gewinnung die Tötung embryonaler Menschen billigend in Kauf genommen wird. Das ist unvereinbar mit dem Lebensrecht und dem uneingeschränkten Lebensschutz, die dem Menschen vom Zeitpunkt der Befruchtung an zukommen.
Die Diskussionen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass die ursprünglich beschlossene Regelung "Import unter strengen Auflagen" nicht ausreichend ist. Zu groß sind hier offenbar die ökonomischen Interessen und der Druck, mit dem die geplanten Beschränkungen aufgeweicht werden sollen, so dass - bildlich gesprochen - die bereits einen Spalt breit geöffnete Tür immer weiter aufgestoßen werden wird. Im Gegensatz zu dem Beschluss vom 30. Januar sieht der jetzt vorliegende Gesetzentwurf zum Beispiel weitgehende Straffreiheit bei Beteiligung an Forschungsarbeiten im Ausland, die gegen das Stammzellgesetz verstoßen, vor. Der Zielsetzung des Stammzellgesetzes, Anreize zur Tötung von menschlichen Embryonen zu vermeiden, werden solche Regelungen keineswegs gerecht.
Die Bundestagsabstimmung am 30. Januar hat gezeigt, dass die Gruppe der Abgeordneten, die sich für ein totales Importverbot einsetzen, größer ist als von vielen vermutet. Dies bestätigt auch die ablehnende Haltung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. Umfrageergebnisse haben in den vergangenen Wochen gezeigt, dass ein umfassender Embryonenschutz auch in der Bevölkerung breiten Rückhalt findet.
Deshalb begrüßen die Bischöfe die neuerliche Initiative derer, die im Bundestag ein klares Importverbot erreichen wollen. Dies wäre ein deutliches Zeichen für den Schutz des Lebens in unserem Land.

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