| Pressemeldung

Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz zum Import von embryonalen Stammzellen

Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat sich heute bei der Erörterung drängender bioethischer Fragen vor allem mit dem Import embryonaler Stammzellen befasst.
Er dankt allen, die sich im Blick auf die bevorstehende Debatte im Deutschen Bundestag am 30. Januar an der Klärung auch der ethischen Grenzen, die Beachtung fordern, beteiligen und zu deren Wahrung Vorschläge unterbreiten.

Mit Sorge nimmt der Ständige Rat zur Kenntnis, dass Vorschläge vermehrt Akzeptanz zu finden scheinen, wonach eine Tolerierung des Imports embryonaler Stammzellen, der an strenge Bedingungen geknüpft werden würde, ethischen Einwänden ausreichend Rechnung trägt. Der Ständige Rat weist erneut darauf hin, dass die Einfuhr embryonaler Stammzellen die Tötung embryonaler Menschen billigend in Kauf nimmt, was dem christlichen Ethos in fundamentaler Weise widerspricht. Wir betonen außerdem, dass eine Tolerierung des Imports von embryonalen Stammzellen im Widerspruch zum Geist des Embryonenschutzgesetzes steht und dessen Wertekonsens unterläuft. Wir sehen voraus, dass die Konsequenz ein Dammbruch wäre und der Weg für weit weniger restriktive Regelungen geebnet würde. Dies kann keine Lösung sein, die der Würde des Menschen Rechnung trägt. Wir erneuern deshalb unsere Bitte an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, den Import embryonaler Stammzellen nicht zu tolerieren und jede verbrauchende Embryonenforschung zu unterlassen.

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