| Pressemeldung

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz „Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde“

Zu den Möglichkeiten einer kooperativen Pastoral, Fragen der Gemeindeleitung und der gegenseitigen Zuordnung der kirchlichen Ämter und Dienste in der Pfarrgemeinde haben die deutschen Bischöfe in einer Erklärung mit dem Titel "Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde" Stellung genommen. Das von der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe am 28. September in Fulda beschlossene Dokument wird in Form der beiliegenden Broschüre (Die deutschen Bischöfe, Nr. 54) veröffentlicht.

In zahlreichen deutschen Bistümern wird seit Jahren nach einem schlüssigen Konzept für die Profilierung und die wechselseitige Zuordnung der verschiedenen pastoralen Dienste gefragt. Ihre Aufgabe muß entsprechend der vom II. Vatikanischen Konzil neu akzentuierten Lehre von der Kirche bestimmt werden. Im Gefolge des Konzils wurde nicht nur das Amt des Ständigen Diakons neu eingeführt, sondern es haben sich - zumindest im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz - die pastoralen Berufe für Laien weiterentwickelt. In diesem Kontext taucht immer wieder die Frage nach „Gemeindeleitung“ auf, und dies um so mehr, je drängender der Ruf nach Entlastung der Priester von Aufgaben wird, die nicht unausweichlich von ihnen allein wahrzunehmen sind. Es wäre problematisch, hier nur pragmatisch oder ohne gemeinsame Beratung der Diözesen vorzugehen.

Nach längeren Vorarbeiten wurde bei der Frühjahrs-Vollversammlung 1994 ein Studientag zum Thema „Leitungsdienst in der Gemeinde“ durchgeführt. Die deutschen Bischöfe haben im Rahmen dieses Studientages beschlossen, daß unter Federführung der Kommission für Geistliche Berufe und Kirchliche Dienste die Arbeit an einer Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Leitungsdienst in der Gemeinde fortgesetzt wird. Aufgrund der Diskussion und der Meinungsbildung beim Studientag im Frühjahr 1994 wird in der Erklärung nicht nur der Leitungsdienst in der Gemeinde thematisiert, sondern die grundsätzliche Frage nach Formen einer kooperativen Pastoral im Zusammenwirken von ehrenamtlichen, nebenberuflichen und hauptberuflichen pastoralen Diensten. Entsprechend heißt die Überschrift „Der pastorale Dienst in der Pfarrgemeinde“. Der Text hat im Einklang mit den geltenden Rahmenrichtlinien die Zusammenarbeit in den Gemeinden so formuliert, daß auch Spielraum für Entwicklungen bleibt, die in einzelnen Bistümern erprobt werden.

Die Erklärung setzt die kirchliche Lehre vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen und dem amtlichen Priestertum voraus. Sie beschreibt das eigene Profil des priesterlichen Dienstes und macht zugleich Vorschläge, wie der Pfarrer entlastet werden kann, um seinen eigentlichen Dienst besser wahrzunehmen. Der Text verdeutlicht darüber hinaus das Berufsprofil des Ständigen Diakons und beschreibt die Notwendigkeit und die Möglichkeiten von ehrenamtlichen, neben- und hauptberuflichen Diensten von Laien. Deren Eigenständigkeit in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen wird betont bei gleichzeitiger Gesamtverantwortung des Priesters für die Gemeindeleitung.

Von den geweihten Amtsträgern dürfe keine Allzuständigkeit erwartet oder beansprucht werden, betont die Erklärung. Dies verlange vom Pfarrer, daß er bereit sei, Vollmachten und Zuständigkeiten zu delegieren. Die Fähigkeit und Bereitschaft zu partnerschaftlicher Zusammenarbeit solle in den Ausbildungsgängen zum pastoralen Dienst und den übrigen kirchlichen Diensten stärker gefördert werden. Um die konkrete Zusammenarbeit frühzeitig einzuüben, solle es auch gemeinsame Abschnitte in der Ausbildung der verschiedenen Berufsgruppen geben.

In einer ergänzenden Vorbemerkung bezeichnet der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, in der jetzt vorliegenden Veröffentlichung die Erklärung als „Konsens-Dokument“, das ein flexibles Spektrum für die Anwendung beinhalte. Mit der einmütigen Annahme dieser Erklärung durch die Vollversammlung haben die Bischöfe sich selbst verpflichtet, bei den einzelnen diözesanen Planungen diese gemeinsame „Rahmenaussage“ einzuhalten.

„Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien  im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“
Die Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hat „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“ und ergänzende „Erläuterungen“ verabschiedet, die jetzt in der Reihe „Die deutschen Bischöfe“ als Heft 55 vorliegen.

Die Neufassung ersetzt die entsprechenden Texte, die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 7. März 1979 verabschiedet worden sind. Die überarbeiteten „Richtlinien“ wollen auf der Grundlage der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ vom 22. September 1993 zur Rechtsbereinigung beitragen: sowohl im Blick auf die Rechtssicherheit der Entscheidungsträger, aber auch als rechtzeitige Information über persönliche Anforderungen für Bewerber/innen und Interessenten/innen für die betroffenen pastoralen Dienste (Gemeindereferenten, Pastoralreferenten, Pfarrhelfer, Ständige Diakone). Dabei wird - im Sinne der Grundordnung - vor allem der Diözesanbischof selbst angefragt, die persönlichen Anforderungen im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie mit hoher Sensibilität zu konkretisieren und zu präzisieren.
Die „Erläuterungen“ in der Fassung von 1979 mußten vielfältige Anfragen und Diskussionen auffangen und haben den pastoralen Sinn der rechtlichen Vorgabe ausführlich erläutert. Die jetzt verabschiedeten Erläuterungen zu den überarbeiteten Richtlinien beschränken sich auf Hinweise, die die Anwendung der Richtlinien für Dienstgeber und Dienstnehmer erleichtern bzw. die rechtliche Vorgabe ergänzend begründen.

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