| Pressemeldung

Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz bei der Herbst-Vollversammlung 1999

zur künftigen Gestaltung der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung (23. September 1999)

1. Die Deutsche Bischofskonferenz hat sich in ihrer Herbst-Vollversammlung vom 20.–23. September 1999 erneut ausführlich mit der künftigen Gestaltung der katholischen Schwangerschaftskonfliktberatung befasst. Grundlage hierfür waren ein Schreiben, das Kardinalstaatssekretär Angelo Sodano und der Präfekt der Glaubenskongregation Joseph Kardinal Ratzinger am 18.09.1999 nach päpstlicher Weisung an die deutschen Bischöfe gerichtet haben, sowie ein Brief des Apostolischen Nuntius vom 19. September 1999.

Das Schreiben der Kardinäle, das u. a. auf eine Anfrage des Erzbischofs von Köln vom 30. Juli 1999 an den Heiligen Vater zurückgeht, in der er um Klärung bat, stellt fest, dass es nicht der Intention des Heiligen Vaters entspricht, den Nachweis über eine Schwangerschaftskonfliktberatung mit dem Zusatz: „Diese Bescheinigung kann nicht zur Durchführung straffreier Abtreibungen verwendet werden“ zu versehen und zugleich hinzunehmen, „dass ihn die staatlichen Stellen faktisch ignorieren und den Schein auch mit diesem Zusatz als ausreichend für die straffreie Durchführung der Abtreibung gelten lassen wollen“.

Mit dem Brief des Apostolischen Nuntius vom 19.09.1999 wird dessen Mitteilung vom 16. Juni 1999, dass es „den Bischöfen überlassen (ist) zu überprüfen, ob es noch möglich ist, dass die katholischen Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im staatlichen System, so wie es im Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz (§ 5 ff.) vom 21. August 1995 vorgesehen ist, verbleiben“, als „überholt“ erklärt. Entsprechende Stellen im Brief des Heiligen Vaters vom 3. Juni 1999 sind damit klargestellt.

Die Vollversammlung stellt fest, dass damit die entscheidenden Voraussetzungen für den Beschluss des Ständigen Rates vom 21./22.06.1999 nicht mehr gegeben sind.

2. In dieser Situation, die eine neue Lösung erfordert, bringen die deutschen Bischöfe erneut ihre gemeinsame Überzeugung zum Ausdruck, dass der Schutz des ungeborenen Lebens in unserer Gesellschaft eine Aufgabe von erstrangiger Bedeutung ist und alle Verantwortlichen in Pflicht nimmt. Die Bischöfe werden dafür Sorge tragen, dass die Unterstützung von schwangeren Frauen, vor allem in Not- und Konfliktsituationen, auch weiterhin gewährleistet ist. Die katholischen Beratungsstellen werden deshalb ihre bisherige Tätigkeit in vollem Umfang fortführen, einschließlich der Vermittlung wirksamer Hilfen.

Eine Anzahl von Bischöfen spricht sich dafür aus, eine Neuordnung einzuleiten, die eine Ausstellung von Beratungsnachweisen, die straffreie Abtreibungen ermöglichen, nicht mehr vorsieht.

Eine Anzahl von Bischöfen sieht sich vor einer Entscheidung für ihr Bistum verpflichtet, dem Heiligen Vater ihre verbleibenden Bedenken vorzutragen und die Umgestaltung des Beratungskonzeptes hinsichtlich der Voraussetzungen und Konsequenzen zunächst noch einmal zu prüfen.

3. Alle Bischöfe sind sich einig, dass eine Neuordnung der Beratung nur in einer angemessenen Übergangszeit erfolgen kann, in der die kirchlichen Beratungsstellen ihre bisherige Tätigkeit fortsetzen.

4. Die Absicht katholischer Laien, von der kirchlichen Verantwortung unabhängige Beratungsstellen zu errichten, die einen Nachweis über die Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 7 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) führen, wird von der Deutschen Bischofskonferenz zur Kenntnis genommen. Eine Beurteilung solcher Initiativen, über die schon seit längerem öffentlich diskutiert wird, erscheint erst möglich, wenn die konkreten Rahmenbedingungen bekannt sind.

Fulda, den 23. September 1999

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