| Pressemeldung | Nr. 061

Entscheidung des Europaparlaments ist eine schwere Niederlage für den Embryonenschutz in Europa

Die Entscheidung des Europäischen Parlamentes, die so genannte „verbrauchende“ Embryonenforschung im 7. Forschungsrahmenprogramm von 2007 bis 2013 zu fördern, ist eine schwere Niederlage und ein verheerendes Signal für den Embryonenschutz in Europa, ja auch für die Wahrung der Menschenrechte.

Das Parlament widerspricht in seiner mit knapper Mehrheit getroffenen Entscheidung der Empfehlung des Rechts- und des Frauenausschusses, die beide die Förderung von Forschungsvorhaben, bei denen Embryonen zerstört werden, durch Geldmittel der Gemeinschaft abgelehnt hatten.

Die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen setzt die Tötung menschlichen Lebens voraus. Menschlichen Embryonen kommt von Anfang an ein Lebensrecht zu. Sie fallen darum unter den Schutz der Menschenwürde und dürfen nicht zum Objekt von Forschungsinteressen gemacht werden.

Eine solche Forschungsförderung steht nicht in Einklang mit der deutschen Rechtslage. Dies haben die beiden Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag jüngst erneut betont. In ihrem Entschließungsantrag vom 18. Mai 2006 haben sie gefordert, solche Forschungsprojekte von der Förderung durch die Europäische Union auszunehmen, an denen sich einzelne Mitgliedsstaaten aus Rechtsgründen nicht beteiligen können.

Die endgültige Entscheidung über die finanzielle Förderung der Forschung mit embryonalen Stammzellen wird im Ministerrat getroffen. Wir appellieren an alle Mitglieder des Ministerrates, die Förderung „verbrauchender“ Embryonenforschung abzulehnen. Die deutsche Bundesregierung fordern wir auf, dem 7. Forschungsrahmenprogramm nur zuzustimmen, wenn es einen umfassenden Schutz menschlicher Embryonen sicherstellt.

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