| Pressemeldung

"Dramatische Verschiebung im Wertebewusstsein: Die Ehe kommt zu kurz"

Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren "Lebenspartnerschaftsgesetz"

Die Deutsche Bischofskonferenz nimmt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Normkontrollanträgen der Länder Bayern, Sachsen und Thüringen gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz mit großem Bedauern zur Kenntnis.
Das in der Hauptsache mit 5:3 Stimmen ergangene Urteil des Ersten Senats bringt eine dramatische Verschiebung im Wertebewusstsein zum Ausdruck: Es setzt keine substantiellen Grenzen für die Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften mit der Ehe. Die Bestreitung eines Abstandsgebotes stellt bisherige Rechtsauffassungen auf den Kopf. Der qualitative Unterschied zwischen Ehe und anderen Lebensgemeinschaften verschwimmt. Damit leistet das Urteil einer Verkennung der herausragenden Bedeutung der Ehe für die Einzelnen und das Gemeinwesen Vorschub. Die Ehe wird so in der Rechtsordnung mehr und mehr zu einer beliebigen Lebensform unter anderen, die auf das Abstellgleis zu geraten droht. Ein dermaßen reduziertes und unzureichendes Eheverständnis ist zum Schaden für unsere Gesellschaft. Auch innerhalb des Gerichts wird in den abweichenden Meinungen auf diese Gefahren hingewiesen.
Die deutschen Bischöfe haben sich in ihren Stellungnahmen zum Lebenspartnerschaftsgesetz von der Sorge um die Ehe leiten lassen. Die Ehe ist die Lebens- und Liebesgemeinschaft von Mann und Frau und darauf angelegt, Kindern das Leben zu schenken. Das Eherecht schützt auch und gerade das Ehepaar, das Elternpaar geworden ist und Sorge und Verantwortung für Kinder trägt. Deshalb hat die Ehe gegenüber allen anderen Lebensformen herausgehobene Bedeutung und verdient - auch nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - besondere Förderung. Diese verfassungsrechtlich gebotene Förderung muss mehr bedeuten als nur die Vermeidung einer Benachteiligung. Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG zielt auf die Sicherung dieser Lebensform auch im Interesse der Gesamtgesellschaft, weil in ihr die nächste Generation heranwächst, auf die alle angewiesen sind.
Jenseits der Frage, welche Regelungen für gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit dem Grundgesetz vereinbar sind, besteht dringender politischer und gesellschaftlicher Klärungsbedarf, welche Vorkehrungen zum Schutze und zur Förderung der Ehe und damit des Gemeinwohls angemessen sind.
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts fordert uns heraus, noch stärker auch in der gesellschaftlichen und politischen Öffentlichkeit die Bedeutung des christlichen Eheverständnisses zur Geltung zu bringen. Die meisten Menschen leben in einer Ehe und sprechen ihr einen hohen Wert zu. Die auf eine Ehe gegründete Familie ist weiterhin das "Normalmodell" der Familie, in dem die große Mehrheit der Kinder (etwa 80%) aufwächst. Umso befremdlicher erscheint es, dass die herausragende Bedeutung der Ehe in der Politik, in der Rechtsprechung und zusehends auch in Teilen der Human- und Sozialwissenschaften kaum mehr formuliert wird. Immer häufiger wird der enge Zusammenhang von Ehe und Familie verkannt und dem gesellschaftlichen Rang der Ehe und ihrer Bedeutung für die Menschen nicht ausreichend Rechnung getragen.

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