| Pressemeldung | Nr. 043

„Die Arbeit hat Vorrang“ (Johannes Paul II.) – Aktuelle Perspektiven zur Würde der Arbeit

Kardinal Marx spricht bei der Ausstellungseröffnung „Vom Wert der Mitbestimmung“

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat eine soziale Marktwirtschaft gefordert, die Chancen und Beteiligung für alle bedeute: „Wenn wir von Europa reden, sind wir von tagesaktuellen Ereignissen bedrängt. Wir müssen immer neu an die Grundwerte Europas erinnern, dazu gehören auch die Rechte des arbeitenden Menschen. Eine soziale Marktwirtschaft darf nicht verwechselt werden mit einem primitiven Kapitalismus. Die Mitbestimmung ist ein Kernelement der sozialen Marktwirtschaft, die immer den Menschen und nicht die Kapitalinteressen in den Mittelpunkt stellt“, so Kardinal Marx, der gestern Abend (7. März 2016) auf Einladung der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund anlässlich der Ausstellungseröffnung „Vom Wert der Mitbestimmung. Betriebsräte und Aufsichtsräte in Deutschland seit 1945“ in der Berliner Akademie der Künste sprach.

Papst Johannes Paul II. habe in seiner Sozialenzyklika Laborem exercens (1981) vom „Prinzip des Vorrangs der Arbeit gegenüber dem Kapital“ gesprochen. Das sei damals kein Bruch mit der Katholischen Soziallehre gewesen. Vielmehr sei es dem Papst – und das habe bis heute Gültigkeit – darum gegangen, den Vorrang der Arbeit im Unterscheid zwischen der Arbeit als personalem Faktor und dem Kapital als einem instrumentalen Faktor zu erläutern: „Der Arbeit kommt der Vorrang zu, weil sie immer menschliche Arbeit ist. Geld, Kapital besitzt der Mensch als einen ihm äußerlichen Gegenstand. Die Arbeit hingegen ist nicht von dem Menschen, der sie verrichtet, zu trennen“, so Kardinal Marx. Kein Profit rechtfertige entwürdigende Arbeitsbedingungen. Deshalb sei es heute wichtig, dass der Mensch mit seinem Einkommen menschenwürdig und in seinem Alter abgesichert leben könne. „Aus der Würde der Person folgt, dass der Mensch nicht zum Objekt der Arbeit gemacht werden darf. Stattdessen muss alles unternommen werden, um die Stellung des Menschen als Subjekt der Arbeit zu fördern. Das Ziel der Forderung nach einem Vorrang der Arbeit ist die Ausgestaltung einer Arbeitswelt, in der die Würde des arbeitenden Menschen und seine Rechte garantiert sind.“ Kardinal Marx betonte, dass es Johannes Paul II. gewesen sei, der eine Verbindung zwischen der Forderung einer menschengerechten Arbeit und dem Anspruch der Gerechtigkeit herstelle: „Jeder Verstoß gegen die Würde der Arbeit ist zu werten als ein Verstoß gegen die Gerechtigkeit.“

Mit Blick auf aktuelle Perspektiven zur Würde der Arbeit unterstrich Kardinal Marx, dass den Beschäftigten ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht werde, zumal mit der Arbeit stets auch Anerkennung und Teilhabe verbunden sei. Für Langzeitarbeitslose forderte Kardinal Marx öffentlich geförderte Maßnahmen zur Qualifizierung und Wiedereingliederung. Es gehe darum, für jene zu kämpfen, für die es entwürdigend sei, im Schatten einer Arbeitsgesellschaft zu stehen. „Wir brauchen eine dynamische Chancengerechtigkeit, in der wir dem anderen immer neu sagen: Du hast eine Chance und wir helfen Dir dabei.“ Kardinal Marx kritisierte in diesem Zusammenhang Beschäftigungsformen wie Leiharbeit oder befristete Arbeitsverhältnisse: „Sie gehen zu Lasten der Beschäftigten und ihres Anspruchs auf ein menschenwürdiges Arbeiten.“

Gleichzeitig erinnerte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz auch an eine stärkere Notwendigkeit zur Humanisierung der Arbeit. Dazu zählten flexible Arbeitszeitmodelle, ein verstärkter Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Akzeptanz der Sonntagsruhe: „Der entschiedene Kampf für die Würde der Arbeit umfasst auch die Verteidigung des arbeitsfreien Sonntags.“ Hier ständen Kirche und Gewerkschaften eng beieinander, so Kardinal Marx. Als zentralen Faktor für das Ziel einer neuen Humanisierung der Arbeit gehöre auch die lange Geschichte der betrieblichen Mitbestimmung: „Die betriebliche Mitbestimmung ist nicht am Ende, sie hat Zukunft. Die Möglichkeit der Mitbestimmung ist die Anerkennung der Würde der arbeitenden Menschen. Die Mitbestimmung, und so versteht sie auch die Katholische Soziallehre, ist Ausdruck dafür, dass die arbeitenden Menschen nicht einfach als Objekt der Arbeit betrachtet werden dürfen, sondern als Mitverantwortliche und Mitgestalter der Arbeit“, so Kardinal Marx. Das habe auch Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Centesimus annus (1991) unterstrichen: „Die wichtigste Ressource des Menschen ist in der Tat der Mensch selbst.“

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