| Pressemeldung | Nr. PRD 004

Deutsche Bischofskonferenz warnt vor Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

Appell des Ständigen Rates an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

In den kommenden Wochen wird sich die Parlamentarische Versammlung des Europarates erneut mit Fragen der "Euthanasie" befassen. Bereits im Herbst des vergangenen Jahres lag ihr ein Bericht des Ausschusses für soziale Fragen, Gesundheit und Familie vor, in dem die aktive Sterbehilfe befürwortet wurde. Dieser Bericht empfahl den Mitgliedern des Europarates, künftig von der Bestrafung aktiver Sterbehilfe abzusehen.
Angesichts der nun bevorstehenden Beratung dieses Berichts appellieren wir an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung, jede Form der aktiven Sterbehilfe abzulehnen und damit die Würde eines jedes Menschen und sein unbedingtes Lebensrecht zu schützen. Wir erinnern eindringlich daran, dass jeder Mensch in jeder Phase seines Lebens eine unveräußerliche Würde und ein unbedingtes Lebensrecht besitzt.
Die Forderungen des Berichts widersprechen der Empfehlung 1418 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. Juni 1999, in der empfohlen wurde, "die Mitgliedstaaten des Europarates dazu anzuhalten, die Würde von Todkranken oder Sterbenden in jeder Hinsicht zu achten und zu schützen". Die nun geforderte Straffreiheit ist ein Rückschritt hinter das damals ausgesprochene Bekenntnis zur unverletzlichen Würde eines jeden Menschen.
Aus den Niederlanden und Belgien, in denen die aktive Sterbehilfe legalisiert wurde, liegen zahlreiche alarmierende Erfahrungsberichte vor. Gerade auch hilflose Menschen werden hier Opfer einer vom Gesetz ermöglichten Tötung. Wer von "freiwilliger Euthanasie" spricht, verkennt die Situation eines todkranken oder sterbenden Menschen, der sich in dieser Ausnahmesituation wohl kaum wirklich frei für eine Tötung entscheiden kann. Die Einführung einer gesetzlichen Regelung schafft einen Druck auf jeden einzelnen Sterbenden, da so die Euthanasie zu einer Option wird, die auch von außen an ihn herangetragen werden kann. Der Wunsch zu sterben wird oft erst aus der Verzweiflung geboren. In vielen Fällen ist er nicht von Dauer, wenn dem Kranken liebevolle Begleitung sowie optimale medizinische und psychosoziale Betreuung zuteil wird. Deshalb haben die Kirchen immer wieder eine Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen eingefordert.
Wir richten an die Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die dringliche Bitte, der Forderung des Berichtes für eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe nicht nachzukommen, sondern sich zur unverlierbaren Würde und zum Lebensrecht des Menschen auch in den schwächsten Phasen des Lebens zu bekennen.
Mainz, den 19.01.2004

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