| Pressemeldung | Nr. 129

Deutsche Bischofskonferenz trauert um Gründungsdirektor des Instituts für Staatskirchenrecht

Erzbischof Zollitsch zum Tod von P. Prof. Dr. Joseph Listl SJ

Der Gründungsdirektor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands, P. Prof. Dr. Joseph Listl SJ, ist heute im Alter von 83 Jahren gestorben. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, würdigt in einem Beileidsschreiben an den Provinzial der deutschen Jesuitenprovinz, P. Dr. Stephan Kiechle SJ, den Verstorbenen als „einen der markantesten Vertreter des deutschen Staatskirchenrechts. Er gilt als der maßgebliche katholische Staatskirchenrechtler des 20.  Jahrhunderts“, so Zollitsch.

Nach den ordensüblichen philosophischen und theologischen Studien sowie seiner Priesterweihe 1958 absolvierte Joseph Listl ein juristisches Studium an der Universität Bonn. Der Verstorbene fand dabei sein Lebensthema: das Verhältnis von Staat und Kirche – in Geschichte und Gegenwart. Diesem Sachbereich galt fortan seine ganze Hingabe und hier sollte er größte Wirkung erzielen. Seine beiden Monographien „Das Grundrecht der Religionsfreiheit in der Rechtsprechung der Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Kirche und Staat in der neueren Kirchenrechtswissenschaft“ markieren die zwei entscheidenden Perspektiven des Staatskirchenrechts: den weltlichen Rechtskreis, aber auch das kircheneigene Recht. Erzbischof Zollitsch: „Das kooperativ-koordinative Zusammenwirken von Staat und Kirche kommt besonders im Recht der Staatskirchenverträge zum Ausdruck. Auch diesem Themenkreis hat sich Joseph Listl nicht nur durch Aufsätze gewidmet, sondern auch durch die maßgebliche Textausgabe, die 1987 in zwei Bänden erschienen ist.“

Zentrum für die meisten Aktivitäten des Verstorbenen sei das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands gewesen, zu dessen wissenschaftlichem Leiter er 1971 berufen wurde und das er bis 1997 mit großer Hingabe und viel Engagement leitete. „Das Institut war Ort der Begegnung und institutioneller Hintergrund für die Erarbeitung bekannter Sammelwerke zum Staatskirchen- und Kirchenrecht. P. Joseph Listl verstand es zudem, die Institutsarbeit mit einer Professur am Augsburger Lehrstuhl für Kirchenrecht zu verbinden“, schreibt Erzbischof Zollitsch. „Zahlreiche juristische Stellungnahmen und Gutachten hat er für die Deutsche Bischofskonferenz und andere kirchliche Institutionen verfasst. Der Aus- und Fortbildung der kirchlichen Mitarbeiter im Höheren Verwaltungsdienst galten die weithin geschätzten, von ihm entwickelten Studienwochen. Wir trauern um eine ungemein kraftvolle Persönlichkeit, die mit vielen Talenten ausgestattet war“, so Zollitsch.

 

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