| Pressemeldung

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, zur „Erklärung zum Schwangerschaftsabbruch nach Pränataldiagnostik" der Bundesärztekammer

Die Initiative der Bundesärztekammer gegen eine Abtreibung nach pränataler Diagnostik wendet sich gegen besonders schlimme Mißstände in Form der sogenannten späten Schwangerschaftsabbrüche. Wir begrüßen jedes Bemühen, gegen diese Mißstände vorzugehen. Es darf aber nicht der Eindruck erweckt werden, als entscheide sich der Schutzanspruch des ungeborenen Kindes an seiner Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes. Vielmehr haben alle Ungeborenen, unabhängig davon, ob sie krank oder behindert sind, von Anfang an dasselbe Recht auf Leben. Wir treten dafür ein, daß darüber ein Konsens in der Ärzteschaft und in der ganzen Gesellschaft wächst. Insofern dürfen die Überlegungen der Bundesärztekammer zum Schutz kranker und behinderter Ungeborener nicht mißverstanden werden. Vielmehr muß der Hinweis der Bundesärztekammer auf die „jedem Menschen – auch dem Ungeborenen – unabhängig von seinen Eigenschaften zukommende Menschenwürde und dem daraus abgeleiteten Recht auf Leben“ das Handeln aller bestimmen.

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