| Pressemeldung

Der Versöhnungsfonds der Katholischen Kirche in Deutschland - Strukturen und Arbeitsweise

Rede von Dr. Gerhard Albert, Freising, Vorsitzender des Vergabeausschusses des Versöhnungsfonds und Stellv. Geschäftsführer der Aktion Renovabis, beim Tageskongress "Gegen Unrecht und Gewalt - Erfahrungen und Perspektiven kirchlicher Versöhnungsarbeit" am 30. Januar 2001 in Mainz

Die Deutsche Bischofskonferenz hat mit der Errichtung des Versöhnungsfonds eine neue Initiative zur Ergänzung und Verstärkung der kirchlichen Versöhnungsarbeit ermöglicht. Dieser Schritt fällt in eine Zeit, in der die Integration Europas unserem Kontinent eine bisher ungekannte Gemeinsamkeit eröffnet, in der aber auch das vom 20. Jahrhundert hinterlassene Erbe von Kriegen, Gewaltherrschaft und Völkermord noch immer Entfremdung zwischen den Menschen und Völkern Europas stiften kann. Die noch andauernde öffentliche Diskussion um angemessene Gesten und Akte der Gerechtigkeit gegenüber den Zwangsarbeitern zeigte exemplarisch, wie wenig das Verdrängen der Erinnerungen geeignet ist, Grundlage für ein friedensfähiges Zusammenleben der Menschen zu sein.
Die Errichtung des Versöhnungsfonds steht denn auch in unmittelbarem und engem Zusammenhang mit dem Beschluss der Bischöfe, mit dem "Entschädigungsfonds" in eigener Zuständigkeit die Entschädigung von Zwangsarbeitern zu regeln, die während des Zweiten Weltkrieges in katholischen Einrichtungen beschäftigt waren. Dies hat der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz vorhin ausführlich dargelegt. Während die Aufgabe des Entschädigungsfonds dem Deutschen Caritasverband übertragen wurde, hat die Bischofskonferenz Renovabis, die Solidaritätsaktion der deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel- und Osteuropa, mit der Betreuung des Versöhnungsfonds beauftragt. Den von Renovabis vorgelegten Vergaberichtlinien hat die Deutsche Bischofskonferenz zugestimmt; damit bilden sie die Grundlage der Praxis des Fonds. Als Stellvertretender Geschäftsführer von Renovabis wurde ich mit dem Vorsitz im Vergabeausschuss beauftragt.
Zusammenhang mit dem Entschädigungsfonds
Durch den Zusammenhang mit der Entschädigung der Zwangsarbeiter ist die Erinnerung an das nationalsozialistische Unrechtssystem und seine Folgen Ausgangspunkt und bleibender Bezugspunkt auch für den Versöhnungsfonds. Dieser stellt somit "einen Beitrag der Kirche zum gesamtgesellschaftlichen Diskurs um den angemessenen Umgang mit dem Erbe des Nationalsozialismus dar" ("Inhalt und Ziele des neuen Fonds", S.1). Dabei stellt er jedoch auch "die Auseinandersetzungen mit der deutschen Vergangenheit in den Kontext der universalen Erfahrungen mit Systemunrecht und systemisch verursachter Gewalt und weist somit über den Kontext des Nationalsozialismus hinaus. Denn Bemühungen um die Aufarbeitung belasteter Vergangenheit legitimieren sich sowohl von der Perspektive möglicher Aussöhnung her als auch aus dem Gedanken der Prävention, der darauf zielt, dass sich vergangenes Unrecht nicht in ähnlicher Weise immer neu wiederholt. Sie wirken damit auch der Tendenz entgegen, den Umgang mit historischen Fakten in den Dienst einer "Vergangenheitspolitik" zu stellen, in der er zur Waffe in Machtkämpfen der Gegenwart degeneriert. Es gilt, ohne jeweils das Singuläre zu verwischen, das Gemeinsame verschiedener Erscheinungsweisen systemisch bedingten Unrechts festzuhalten; jene Strukturen und Mechanismen aufzudecken, die immer neu zur Verstrickung in Schuld und zu extremen Erfahrungen von Leid und Unrecht führen" (ebd., S.1 f.).
Es ist wichtig, diesen breiten und prospektiven Ansatz der Arbeit des Versöhnungsfonds von Anfang an festzuhalten, ohne den Ausgangspunkt, also die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht aus den Augen zu verlieren. Von diesem Ausgangspunkt her ist auch die Beschränkung auf Deutschland und Europa gerechtfertigt. Ausdrücklich ist hier darauf hinzuweisen, dass diese Beschränkung nicht für Vorhaben gilt, die Lernprozesse und Vernetzungen zwischen Versöhnungsbemühungen in Deutschland und Europa mit solchen in anderen Erdteilen anstreben. Ich weise hier nur auf die Veranstaltungen der Deutschen Kommission Justitia et Pax hin, die in den letzten Jahren den Erfahrungsaustausch zwischen den Trägern solcher Initiativen aus Südafrika, Guatemala, Ruanda, Südosteuropa, Russland und Deutschland vorangebracht haben.
Welche Ziele verfolgt der Fonds?
Nach dem Willen der Deutschen Bischofskonferenz soll der Fonds auf der Grundlage der seit Jahrzehnten geleisteten kirchlichen Versöhnungsarbeit besonders auch solche Initiativen fördern, die neue Impulse geben und sich neuen Herausforderungen widmen. Dies wird neben anderem ein wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Projekten sein. Doch bleibt auch zu bedenken, dass solche neuen Ansätze Zeit zur Reife brauchen, bis bewilligungsfähige Projekte daraus entstanden sind. Die Entscheidung kann sicher nur jeweils einzelfallbezogen sein.
In der Formulierung seiner Ziele ist der Fonds vor allem auch dem Wort der deutschen Bischöfe "Gerechter Friede" (September 2000) verpflichtet.
Von dieser Grundlage aus zielt der Fonds darauf,
die Erinnerung an die Folgen von Systemunrecht wachzuhalten,das Verständnis für die Opfer zu fördern,Ansätze zum Dialog, zur Verständigung und zur Versöhnung zwischen den Menschen und Völkern zu stärken,die Auseinandersetzung mit systematischen Menschenrechtsverletzungen und politischer Gewaltherrschaft zu unterstützen und zu präventivem Handeln zu ermutigen.Welche Maßnahmen können gefördert werden?
Als förderungsfähige Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele dienen, werden in den Vergaberichtlinien insbesondere aufgeführt:
Bildungsmaßnahmen, Begegnungs- und Austauschprogrammewissenschaftliche und dokumentarische VorhabenVeranstaltungen, Ausstellungen, Publikationen und vergleichbare AktivitätenVernetzungsvorhaben und Erfahrungsaustausch zwischen Trägern von Projekten und AktivitätenQualifizierungsmaßnahmen für Personen, die in der Versöhnungsarbeit tätig sindsowie andere Vorhaben, die den Zielen des Fonds entsprechen.
Die Vergaberichtlinien enthalten einige Anmerkungen über Prioritäten in der Förderung, auf die hier wenigstens kurz eingegangen werden soll.
Priorität sollen zunächst solche Projekte genießen, die die Opfer von Systemunrecht als unmittelbare Zielgruppe haben. Dies muss richtig verstanden sein. Es kann nicht um eine isolierte und auf Öffentlichkeitswirksamkeit zielende, dabei aber die Menschen letztlich nur instrumentalisierende Herausstellung von Schicksalen gehen. Vielmehr muss das Ziel sein, die Würde der Opfer, die unter Gewaltherrschaft und unter Menschenrechtsverletzungen gelitten haben, in den Mittelpunkt zu stellen - getragen von der Solidarität mit ihnen und dem Respekt von ihrer Person. Für die Realisierung solcher Projekte ist es nicht allein mit gutem Willen getan, sondern Erfahrung und Qualifikation des Projektträgers sind erforderlich.
Die Bedeutung der Arbeit mit der jungen Generation steht für das nachhaltige Gelingen von Versöhnungsprozessen außer Zweifel. Deshalb sollen Projekte mit Jugendlichen als Zielgruppe ebenfalls bevorzugt gefördert werden, soweit keine anderweitigen Mittel aus der staatlichen oder kirchlichen Förderung von Jugendarbeit und Jugendbegegnung zur Verfügung stehen.
Um die Breitenwirkung des Fonds zu sichern, sollen insbesondere auch kleinere, dezentrale Initiativen gefördert werden. Es geht hier um ein Fördervolumen von bis zu 10.000 DM. Auf diese Bestimmung wurde Wert gelegt, um die Innovationsfähigkeit und die Basisnähe der Fondsförderung zu gewährleisten.
Aus den seit der Ankündigung des Versöhnungsfonds, d.h. seit September 2000, bereits eingegangenen Projektanträgen hat der Vergabeausschuss die ersten Bewilligungen vorgenommen. Sie beziehen sich auf die Förderung des Einsatzes von Freiwilligen zur Betreuung ehemaligen KZ-Häftlinge in der Ukraine und in Polen sowie auf Bildungsveranstaltungen zum christlich-jüdischen Verhältnis in Litauen. Mit positiver Tendenz bearbeiten wir den Antrag auf Förderung eines Dokumentarfilmprojektes einer estnischen Journalistin über den Dienst eines orthodoxen Priesters am Zusammenleben der Menschen im Kosovo.
Wer ist antragsberechtigt?
Aus der Entstehungsgeschichte des Fonds wird deutlich, dass er sich primär an die katholischen Träger von Versöhnungsarbeit wendet. Andererseits ist die Kooperation mit anderen , nicht-katholischen Trägern ausdrücklich erwünscht. Anträge von deren Seite können in der Form solcher Kooperationen berücksichtigt werden.
Worauf bezieht sich die Förderung?
Für die Bewilligungen gelten die in der kirchlichen Projektarbeit bewährten Kriterien. Dies bedeutet, dass Sach- und Personalkosten gefördert werden, eine solche Förderung allerdings nur projektbezogen und damit befristet erfolgen kann. Die Gesamtsumme des Fonds von 5 Millionen DM legt nahe, dass größere Bau- und Renovierungsmaßnahmen nicht gefördert werden können. Der Vergabeausschuss ist sich bewusst, dass er hier eher restriktiv vorgehen muss, auch angesichts von Voranfragen aus dem kommunalen und dem diözesanen Bereich in Deutschland. Die dabei genannten Projekte hätten mit ihrem Kostenvolumen den Fonds in sehr kurzer Zeit bereits ausgeschöpft.
Eine angemessene Eigenbeteiligung des Projektträgers wird erwartet. Ein Anhaltspunkt dafür scheinen uns 25% der Projektsumme zu sein. Doch ist darauf hinzuweisen, dass dieser Anteil auch als valorisierte Leistung (z. B. anteilige Personal- und Verwaltungskosten, ehrenamtlicher Einsatz oder Sachleistung) eingebracht werden kann.
Wie arbeitet der Vergabeausschuss?
Die Entscheidung über die Projektanträge erfolgt durch den Vergabeausschuss des Versöhnungsfonds. Ihm gehören an Generalvikar Dr. Georg Jelich aus der Diözese Erfurt, der Geschäftsführer der Deutschen Kommission Justitia et Pax Herr Ulrich Pöner sowie ich selbst als Vorsitzender des Ausschusses.
Für die von der Deutschen Bischofskonferenz vorgenommene Zusammensetzung des Vergabeausschusses war einerseits die Überlegung ausschlaggebend, dieses Gremium aus Gründen der Sparsamkeit und der Praktikabilität klein zu halten. Zum anderen gibt sie die Verantwortungsstruktur für den Fonds wieder: Der Vorsitz liegt bei Renovabis. Weiterhin sind die deutschen Diözesen, die die Mittel für den Fonds zur Verfügung stellen, durch einen Generalvikar vertreten. Schließlich wirkt die Deutsche Kommission Justitia et Pax als die Plattform aller Einrichtungen und Bewegungen mit, die im Raum der Katholischen Kirche in Deutschland der Friedens- und Versöhnungsarbeit verpflichtet sind. In diesem Sinne ist die Deutsche Kommission Justitia et Pax auch in besonderer Weise für die inhaltliche Ausrichtung der Arbeit von Bedeutung. Der Grundsatztext über Inhalt und Ziele des neues Fonds, der zusammen mit den Vergaberichtlinien veröffentlicht wurde, ist auf Wunsch der Deutschen Bischofskonferenz von Justitia et Pax ausgearbeitet worden. Er lag dem Ständigen Rat vor und wurde inzwischen vom Vergabeausschuss als Leitlinie seiner Arbeit angenommen.
Berichtspflicht besteht für den Vergabeausschuss gegenüber dem Trägerkreis der Aktion Renovabis. Da die Bischofskonferenz Renovabis die Geschäftsführung und die Aufgabe zur Implementierung des Fonds übertragen hat, ist der Trägerkreis als oberstes Organ für Entscheidungen bei Renovabis der gegebene Adressat dieser Berichtspflicht. Der Trägerkreis setzt sich aus der bischöflichen Unterkommission für Renovabis und aus dem Vorstand des Aktionsausschusses der Aktion Renovabis zusammen. Dadurch ist auch die Berichtspflicht gegenüber der Deutschen Bischofskonferenz gewährleistet. Im übrigen ist vorgesehen, dass die Prüfungsgesellschaft, die den Prüfungsauftrag für die Tätigkeit des Renovabis e.V. erhalten hat, diesen auch für den Versöhnungsfonds erhält.
Gegenüber der Öffentlichkeit wird der Vergabeausschuss regelmäßig Bericht erstatten, dies mindestens einmal im Jahr.
Warum hat die Deutsche Bischofskonferenz Renovabis beauftragt?
Zweifellos hat sich die Beauftragung von Renovabis nahegelegt durch die Erfahrung, die unsere Aktion seit bald 8 Jahren in der Projektarbeit sammeln konnte. Mehr als 10.000 Projektanträge wurden in dieser Zeit bearbeitet. Die Projektabteilung von Renovabis ist personell und mit ihrem Know how deshalb auf diese neue Aufgabe vorbereitet. Insbesondere nenne ich hier Herrn Markus Leimbach, der die an den Versöhnungsfonds gerichteten Projektanträge bearbeiten wird und dabei auf seine mehrjährige Erfahrung als Projektreferent (besonders auch für Polen und Ungarn) zurückgreifen kann. Ich selbst glaube über meinen Dienst für Renovabis hinaus nicht zuletzt auch durch meine langjährige Beschäftigung mit den Fragen des polnisch-deutschen Verhältnisses in meiner früheren Tätigkeit in der Zentralstelle Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz auf die neue Aufgabe vorbereitet zu sein.
Es muss nicht besonders hervorgehoben werden, dass die Übertragung der Geschäftsführung des Versöhnungsfonds an ein bestehendes Werk Kosten sparen hilft, da keine neue Organisation aufgebaut werden muss und ein beträchtlicher Teil der Gemeinkosten damit gedeckt ist. Die anfallenden Zinsen werden dem Fonds gutgeschrieben. Renovabis verwaltet den Fonds als anvertrautes Sondervermögen und wird deshalb die anfallenden Verwaltungskosten aus einem Teil dieser Zinserträge decken. Wir sind sicher, dass diese Kosten gering gehalten werden können.
Vor allem waren es aber inhaltliche Gründe, die dazu führten, dass der Versöhnungsfonds Renovabis anvertraut wurde. Als "Solidaritätsaktion der deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel- und Osteuropa" hat Renovabis seit seiner Gründung 1993 den Dienst an der Versöhnung zwischen Deutschland und seinen östlichen Nachbarn und zwischen den durch ethnische Konflikte entzweiten Menschen in Mittel- und Osteuropa als eine seiner zentralen Aufgaben aufgefasst. Beispielhaft dafür sollen die Förderung des Internationalen Zentrums für Dialog und Gebet in Auschwitz, des Seniorenheims der Stiftung "Memento Lidice" und der Europaschulen der katholischen Kirche in Bosnien stehen, die junge Menschen aus allen drei verfeindeten Ethnien auf eine gemeinsame Zukunft vorbereiten. Versöhnung fördert Renovabis aber auch durch die Begleitung und Vernetzung der zahlreichen Partnerschaften von Gruppen, Gemeinden und Verbänden nach Mittel- und Osteuropa. Diese Partnerschaften leisten eine alltägliche und selbstverständliche Versöhnungsarbeit zwischen den Menschen und Völkern, die durch eine leidvolle Geschichte und durch den Antagonismus der Machtblöcke jahrzehntelang voneinander getrennt waren.
Diese schon bestehenden Verbindungen mit Projekt-Gesprächspartnern kann Renovabis in die Implementierung des Versöhnungsfonds einbringen. Umgekehrt erhoffen wir uns aus der Zusammenarbeit mit neuen Projektpartnern Impulse für die künftige Arbeit von Renovabis, wenn der Versöhnungsfonds seine Arbeit abgeschlossen haben wird. Dies gilt insbesondere auch für Projekte einer übergreifenden Zusammenarbeit zwischen West- und Osteuropa. Überhaupt soll an dieser Stelle noch ausdrücklich betont werden, dass durch die Beauftragung von Renovabis keine Beschränkung des Versöhnungsfonds auf Mittel- und Osteuropa gegeben ist.
Welcher Weg liegt vor uns?
Der Fonds ist einmalig mit 5 Millionen DM aus einer Sonderumlage der Diözesen Deutschlands ausgestattet. Die Laufzeit des Fonds ist damit nicht exakt vorgegeben. Keinesfalls darf es darum gehen, diese Mittel möglichst schnell "abzuwickeln". Das Vorhaben "Versöhnungsfonds" bedeutet für alle Beteiligten einen Lernprozess. Neue und zukunftsgerichtete Initiativen brauchen Zeit, um zu wachsen. Sie werden auch durch geduldigen Dialog zu fördern sein, vor allem in Mittel- und Osteuropa. Daher wird eine Laufzeit von einigen Jahren bis zu 5 Jahren zugrunde zu legen sein.
Mit dem Lern- und Erfahrungsprozess stehen wir erst am Anfang. Deshalb sind auf manche Fragen noch keine abschließenden Antworten möglich. Zur Auswertung der Erfahrungen werden noch angemessene Formen für die Begleitung und Beratung der Arbeit zu finden sein.
Für das Gelingen der mit dem Versöhnungsfonds gestellten Aufgabe sind alle Beteiligten auf das Zusammenwirken der Erfahrungen und auf konstruktiven Dialog angewiesen. Kirchliche Versöhnungsarbeit namentlich in Deutschland war immer auf kritische Begleitung und die mutigen Initiativen Einzelner angewiesen. Die heutige Zusammenkunft soll der Auftakt zu einem solchen Prozess sein.

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