| Pressemeldung | Nr. 052

Der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Pater Dr. Hans Langendörfer, zu den forschungspolitischen Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder

Mit Entschiedenheit weist die Deutsche Bischofskonferenz die forschungspolitischen Äußerungen im Blick auf die embryonale Stammzellforschung von Bundeskanzler Gerhard Schröder anlässlich der Verleihung der Ehrendoktorwürde in Göttingen zurück.
Der Verweis des Bundeskanzlers auf mögliche Chancen embryonaler Stammzellforschung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass dabei unverfügbare Grundwerte auf dem Spiel stehen, die einer Abwägung nicht zugänglich sind. Unantastbare Menschenwürde und Lebensrecht kommen jedem Embryo vom Zeitpunkt der Befruchtung an zu.
Bei der embryonalen Stammzellforschung wird mit menschlichen embryonalen Stammzellen experimentiert, zu deren Gewinnung Embryonen getötet werden. Eine solche Forschung widerspricht dem biblischen Menschenbild, das den Menschen von seinem Anfang bis zu seinem Ende schützt und jede Instrumentalisierung menschlichen Lebens ausschließt.
Dem hat der deutsche Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er sowohl die Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken als auch den "Verbrauch" so genannter überzähliger Embryonen zur Stammzellgewinnung unter Strafe gestellt hat. Bei diesem Verbot, das verfassungsrechtliche Vorgaben umsetzt, muss es auch bleiben.
Gerade die jüngsten Klonexperimente aus Südkorea sollten uns eine Warnung sein, dass mit der embryonalen Stammzellforschung Dämme gebrochen und Wege beschritten werden, die ethisch nicht zu vertreten und mit dem christlichen Menschenbild in keiner Weise zu vereinbaren sind.


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