| Pressemeldung | Nr. 079b

„Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels"

Zusammenfassung

Vor 15 Jahren wurde beim „Erd-Gipfel« von Rio de Janeiro das „Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen« (Klimakonvention) unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Vertragsparteien, „auf der Grundlage der Gerechtigkeit und entsprechend ihren gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten das Klimasystem zum Wohl heutiger und künftiger Generationen zu schützen« (Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen [Klimakonvention], Art. 3, Nr. 1). Auch das neue Kompendium der kirchlichen Soziallehre unterstreicht, dass das Klima ein Gut ist, das geschützt werden muss. Im Auftrag der Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen (VI) und der Kommission Weltkirche (X) der Deutschen Bischofskonferenz hat die Arbeitsgruppe für ökologische Fragen der Kommission VI den Stand der Forschung zum globalen Klimawandel aufgearbeitet, Bewertungskriterien aus der Perspektive der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit mit den Opfern entwickelt und Handlungsoptionen für die internationale und die nationale Politik, für die Wirtschaft und den Einzelnen sowie für die Kirche und ihre Einrichtungen aufgezeigt.

Dem Text „Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels« liegt die Annahme zugrunde, dass der globale Klimawandel kein zukünftiges Ereignis ist, sondern bereits unumkehrbar begonnen hat. Der herrschenden Auffassung der einschlägigen Wissenschaften folgend wird festgestellt, dass die Klimaveränderungen zu einem wesentlichen Teil menschlich verursacht sind. Der globale Klimawandel ist die wohl umfassendste Bedrohung menschenwürdiger Existenz und der natürlichen Ökosysteme. Damit stellt er eine zentrale Frage der Gerechtigkeit und eine ernste Herausforderung für Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Ethik dar. Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels sind deshalb unaufschiebbare Aufgaben, zu denen auch die Kirche einen substantiellen Beitrag leisten kann.

Der Text folgt in seinem Aufbau dem Dreischritt „Sehen - Urteilen - Handeln«. Zunächst wird im Rückgriff auf die Ergebnisse und Zukunftsprojektionen der Klimaforschung die aktuelle Situation dargestellt.

Anschließend werden der Klimawandel und seine Folgen aus der Perspektive einer christlichen Ethik der Nachhaltigkeit bewertet.

Schließlich werden exemplarisch einige Handlungsperspektiven für eine integrierte Politik des nachhaltigen Klimaschutzes aufgezeigt. Ein besonderer Akzent liegt dabei auf den Chancen kirchlicher Mitverantwortung. Denn zum christlichen Zeugnis gehört nicht nur die ethische Reflexion, sondern ebenso der solidarische Einsatz für Gerechtigkeit durch die eigene Praxis des Klimaschutzes.

Dem Expertentext ist ein Geleitwort des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz vorangestellt. Er ist in der Reihe „Die Deutschen Bischöfe. Erklärungen der Kommissionen, Nr. 29, Bonn 2006) erschienen und kann kostenlos im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellt sowie unter Publikationen  heruntergeladen werden.

Klima / Klimawandel - Zur Begrifflichkeit
Im Unterschied zum augenblicklichen und lokalen Wetter und zur Witterung lässt sich Klima definieren als „die Gesamtheit der Witterungen eines längeren Zeitabschnitts einschließlich der dabei auftretenden Extrema“. Als Klimasystem bezeichnet man das höchst komplexe Ineinander von Atmosphäre, Hydrosphäre (Wasser, Meeresströmungen und Umwälzungen), Kryosphäre (Schnee, Eis und Permafrost), Landoberfläche und Biosphäre.

Klimawandel bezieht sich auf jede Änderung des Klimas, sei es aufgrund von natürlichen Schwankungen oder menschlichen Aktivitäten. Es ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass „menschliche Tätigkeiten zu einer wesentlichen Erhöhung der Konzentrationen von Treibhausgasen [THG] in der Atmosphäre geführt haben, dass diese Erhöhung den natürlichen Treibhauseffekt verstärkt und das dies im Durchschnitt zu einer zusätzlichen Erwärmung der Erdoberfläche und der Atmosphäre führen wird und sich auf die natürlichen Ökosysteme und die Menschen nachteilig auswirken kann“. (Nr. 2ff.)

Ursachen und Folgen des Klimawandels
Im Zuge der Industrialisierung kam es zu einem rasanten Anstieg der Emissionen klimaschädlicher Gase, vor allem von Kohlendioxid, aber auch von Methan, Lachgas und FCKW, und zu einer drastischen Erhöhung ihrer Konzentration in der Atmosphäre. Nach dem Dritten Wissensstandsbericht (Third Assessment Report, TAR) des IPCC (Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderung) von 2001 kann es dadurch bis zum Ende des Jahrhunderts zu einem Anstieg der mittleren globalen bodennahen Temperatur um bis zu 5,8° C kommen. Doch schon ein Anstieg um plus 2° C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter wird von den meisten Klimaforschern als gefährlich angesehen. Da die globale Mitteltemperatur seit 1861, dem Beginn kontinuierlicher Temperaturaufzeichnungen, bereits um 0,6° C angestiegen ist, bleiben nur noch 1,4° C bis zum Überschreiten dieser Grenze (Nr. 21).

Es drohen verheerende Folgen für Mensch und Umwelt, die zum Teil schon jetzt messbar sind (Nr. 22 ff.): Der arktische Eisschild und die Gebirgsgletscher schrumpfen, die Permafrostgebiete tauen immer weiter auf, was den Klimawandel noch zusätzlich verstärkt. Der globale mittlere Meeresspiegel wird bis zum Ende des Jahrhunderts um bis zu 0,88 Meter ansteigen, verursacht vor allem durch die thermische Ausdehnung der Ozeane, aber auch durch das Abschmelzen von Festlandeis. Überschwemmungen und extreme Wetterereignisse, wie Starkniederschläge, Hitze, Dürre und Wirbelstürme werden häufiger und gravierender in ihren Auswirkungen. Das Artensterben nimmt zu, wenn Lebensräume mit bestimmten Klimaeigenschaften von der Erde verschwinden, die nächste noch akzeptable Umwelt unerreichbar weit entfernt ist oder einwandernde Arten den angestammten die Lebensgrundlagen entziehen. Krankheiten wie Malaria und Cholera breiten sich aus. Dadurch sowie durch Hitzestress und Überflutungen forderte der Klimawandel nach WHO-Angaben allein im Jahr 2000 über 150.000 Todesopfer. Hinzu kommen Hunger und Mangelernährung infolge von Ernteverlusten. Soziale Konflikte um Ressourcen, insbesondere um Trinkwasser nehmen zu. Bereits heute leben 500 Millionen Menschen in Ländern mit Trinkwasserknappheit; im Jahre 2025 könnten es drei Milliarden sein. Die Zahl der Menschen, die vor Dürre, Hunger oder Überschwemmung fliehen müssen, wird steigen. Und die ökonomischen Schäden extremer Wetterereignisse werden bis zum Jahr 2050 schätzungsweise auf über 600 Milliarden Euro jährlich anwachsen.

Eine Frage der Gerechtigkeit: global, intergenerationell und ökologisch
Die Auffassung, der Treibhauseffekt sorge für ausgleichende Gerechtigkeit, trifft nicht zu. Vielmehr sind die Lasten des Klimawandels sehr ungleich verteilt. Je ärmer und schwächer die Menschen, Regionen oder Länder sind, desto geringer sind ihre Möglichkeiten, den Folgen des Klimawandels auszuweichen, sich anzupassen, zu schützen, zu versichern oder entstandene reversible Schäden zu beheben. Im Vergleich zu den reichen Industrienationen sind die Länder des „Südens“, aber auch die Arktis erheblich stärker betroffen, obwohl ihr Pro-Kopf-Beitrag im Blick auf die Ursachen des Klimawandels (bislang) eher zu vernachlässigen ist (für 90 % des Anstiegs der weltweiten CO2-Emissionen seit 1960 sind die Industrie- und Schwellenländer verantwortlich). Ähnliches gilt für die ärmeren Bevölkerungsgruppen, die alten und kranken Menschen sowie die Kinder in den wohlhabenden Ländern.

Aufgrund dieser großen Ungleichheit zwischen Verursachern und Leidtragenden ist die menschengemachte Klimaänderung also ein grundlegendes Problem der weltweiten Gerechtigkeit. Weiter: Unser heutiger Mangel an Klimaschutz wird vor allem in der Zukunft nachteilige Wirkungen entfalten. Dadurch wird die Gerechtigkeit zwischen den Generationen in Frage gestellt. So werden grundlegende Menschenrechte der jetzt lebenden und kommenden Generationen verletzt oder bedroht: das Recht auf Leben, das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit sowie auf Gesundheit, das Recht auf Nahrung, auf soziale Sicherheit und Eigentum sowie das Recht auf eine intakte Umwelt. Und schließlich beeinträchtigt der Klimawandel die Lebensräume von Fauna und Flora und verstößt damit gegen die Umweltgerechtigkeit (Nr. 32 ff.).

Ethische Maßstäbe
Im Sinne der globalen, intergenerationellen und ökologischen Gerechtigkeit müssen die Akteure ihr Handeln an folgenden Grundsätzen orientieren: Das Verursacherprinzip gebietet, rückwirkend die Lasten für verursachte Schäden zu übernehmen sowie vorausschauend alle absehbaren Kosten für Mensch und Umwelt in die Preise einzubeziehen. Das Vorsorgeprinzip zielt auf die Minderung von Risiken und die Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen, auch mit Blick auf die nachrückenden Generationen. Außerdem muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben (Nr. 44).


Kyoto - ein erster Schritt

Das „Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen“, das am 16. Februar 2005 in Kraft treten konnte, hat die vereinbarte Verringerung des Treibhausgas-Ausstoßes bislang nicht erreichen können. Tatsächlich stiegen die Treibhausgas-Emissionen der Industrieländer im Zeitraum 1990 bis 2003 sogar um 12,4 Prozent. Projektionen für die nächsten Jahre deuten auf einen weiteren Anstieg hin. Kyoto ist also nur ein erster Schritt. Nach Einschätzung von Klimaforschern müssen die CO2-Emissionen bis Mitte des Jahrhunderts mindestens um 60, besser noch um 80 Prozent reduziert werden. Dies gilt als technisch möglich und volkswirtschaftlich tragfähig. Weitere Verhandlungen mit dem Ziel deutlich substanziellerer Reduktionen und der Einbeziehung aller relevanten Staaten, vor allem der USA und Chinas, aber auch der Schwellenländer, müssen also folgen, um eine gefährliche Veränderung des Klimas wirksam zu verhindern (Nr. 46 ff.).


Notwendigkeit einer globalen und integrierten Klimapolitik

Gemäß den skizzierten ethischen Maßstäben müssen die Industrie, Transformations und Schwellenländer sowie die Reichen in den Entwicklungsländern ihrer eigenen Entwicklung auf der Basis fossiler Energieträger Grenzen setzen und die Hauptlast der weltweit notwendigen Maßnahmen übernehmen. Notwendig sind sowohl Strategien zur Minderung der Treibhausgas-Konzentrationen als auch Strategien zur Anpassung, um die negativen Folgen des Klimawandels für Menschen, Tiere und Pflanzen abzuschwächen. Minderung und Anpassung stehen dabei für zwei sich ergänzende, nicht für zwei alternative Maßnahmenbündel (Nr. 52). Selbst im Falle einer äußerst erfolgreichen Minderungspolitik ist eine Anpassung an die Folgen des Klimawandels unumgänglich. Auf Minderung zu verzichten und ausschließlich auf Anpassungsanstrengungen zu setzen, wäre ungerecht, da ein solches Vorgehen die Hauptverursacher von ihrer Verantwortung zur Reduzierung ihrer Treibhausgas-Emissionen entbinden, erhebliche Risiken und irreversible Schäden in Kauf nehmen und die finanziellen Möglichkeiten vieler ärmerer Länder und Menschen bei weitem übersteigen würde (Nr. 51 ff.).

Zur Minderung könnte eine Vielzahl von Maßnahmen beitragen (Nr. 54). So sind Energiesparen, Steigerung der Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien die Energiequellen der Zukunft. Sie brauchen eine stärkere Förderung. Im Zuge einer umfassenden ökologischen Steuer und Finanzreform müsste der Treibhausgas-Ausstoß stärker besteuert werden. Daneben sollten der Handel mit „Verschmutzungslizenzen“ (Zertifikaten), die Gemeinschaftsprojekte (Joint Implementation) und Mechanismen für umweltgerechte Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) ausgebaut werden. Die Kohlenstoffabscheidung (Capturing) und deponierung (Sequestrierung) sind hingegen allenfalls Übergangslösungen. Auf politischer Ebene kommt einer nachhaltigen Verkehrs und Raumpolitik, aber auch der Umwelterziehung und -bildung eine wichtige Rolle zu. Dies könnte bei den privaten Haushalten den Wandel zu klimaverträglicheren Lebens, Mobilitäts und Konsumstilen begünstigen. Insgesamt muss die Politik die Anreize so setzen, dass klimafreundliches Verhalten erleichtert und klimaschädigendes Handeln erschwert wird.

Ob die aktuell wieder debattierte Kernenergie eine dauerhaft tragfähige Lösung des Klimaproblems darstellt, ist höchst zweifelhaft. Bezogen auf den gesamten Produktionsprozess ist Kernenergie keineswegs klima-unschädlich. Zudem sind auch die Uran-Vorräte begrenzt. Vor allem aber ist die Kernenergie mit schwerwiegenden Risiken und ungelösten Folgeproblemen verbunden, die aus Gründen intergenerationeller Gerechtigkeit nicht den nachrückenden Generationen aufgebürdet werden dürfen. Sie verstößt darüber hinaus gegen die Grundsätze der Vorsorge und Verhältnismäßigkeit.

Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Sinne einer Verringerung der Verletzbarkeit (Vulnerabilität) kann etwa bedeuten, Dämme gegen wiederholte Überschwemmungen zu errichten, landwirtschaftliche Bedingungen in Trockenzonen zu verbessern und eine vorsorgende Bauweise in sturm- und hitzeanfälligen Gebieten zu praktizieren. Es müssen aber auch Gesundheitsprogramme aufgelegt und Entwicklungsstrategien so verändert werden, dass die Fähigkeiten verbessert werden, unter sich verschlechternden Lebensbedingungen zu überleben und die eigene Existenz langfristig zu sichern. Daneben müssen auf nationaler und globaler Ebene ein Katastrophenmanagement sowie eine Not und Wiederaufbauhilfe organisiert werden, d. h. spezielles Personal ist auszubilden und mit entsprechender Ausrüstung auszustatten, in den nationalen Haushalten sind Budgets für Katastrophenhilfe auszubauen bzw. erst einmal einzurichten und Katastrophenpläne zu erstellen. Schließlich braucht es humanitäre Antworten auf das wachsende Problem der Umweltflüchtlinge (Nr. 55, 56).

Der aktive Einsatz für die Gerechtigkeit in ihren drei Dimensionen ist gefordert, vor allem aber eine Lastenübernahme nach dem Verursacherprinzip. Die bisherige Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Anpassung an den Klimawandel ist unzureichend. Die Hauptverursacher, darunter Deutschland, müssen ihre Verpflichtung anerkennen, entstandene und noch eintretende Schäden zu kompensieren und ausreichende Gelder für Anpassungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Entwicklungsorganisationen schätzen die benötigten Mittel auf 300 bis 500 Milliarden Euro pro Jahr. Die Finanzfonds für Transferleistungen an Entwicklungsländer im Rahmen der Klimakonvention sowie der Adaptation Fund im Rahmen des Kyoto-Protokolls bedürfen dringend der Aufstockung und Weiterentwicklung.


Der Beitrag der Kirche

Unter den Christinnen und Christen gibt es ermutigende Beispiele für praktizierten Klimaschutz, auch wenn sicherlich noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Beispielhaft zu nennen wären:
Energieversorgung durch nachhaltige Energieträger (u. a. Kloster Marienthal, Burg Feuerstein, Benediktinerabtei Plankstetten); Initiativen der Katholischen Landjugendbewegung KLJB (global village; 10.000 plus - Energie für die Zukunft); Errichtung photovoltaischer und solarthermischer Anlagen auf etwa 250 kirchlichen Gebäuden (gefördert von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt) sowie die Beteiligung kirchlicher Einrichtungen an Umweltzertifizierungsverfahren nach der EMAS-Verordnung (u. a. Katholische Akademie Bayern; Missionskloster Schlehdorf).

Diese Initiativen bedürfen der Unterstützung, Förderung, Weiterführung, Bündelung und Nachahmung. Für eine ernsthafte Wahrnehmung der kirchlichen Klimaverantwortung ist ein Dreifaches unverzichtbar: (a) eine Verankerung der Schöpfungsverantwortung im Selbstverständnis der Kirche - in Diakonie, Verkündigung und Liturgie; (b) ein entschiedenes Eintreten für Veränderungen der politischen Rahmenbedingungen sowie des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Handelns zugunsten des Klimaschutzes, sowohl auf lokaler und regionaler wie auf nationaler, europäischer und globaler Ebene; (c) Ermutigung, Förderung und Durchführung praktischer Initiativen für klimafreundliches Handeln und eine Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger (Nr. 58 ff.).

„Der Klimawandel: Brennpunkt globaler, intergenerationeller und ökologischer Gerechtigkeit. Ein Expertentext zur Herausforderung des globalen Klimawandels“ (Die deutschen Bischöfe. Kommission für gesellschaftliche und soziale Fragen/Kommission Weltkirche Nr. 29, hg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2006)

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