| Pressemeldung

"Das Recht, ein Mensch zu sein"

Zur Grundfrage der gegenwärtigen bioethischen Probleme

Eröffnungsreferat des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, Mainz, bei der Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz in Fulda
 I. Vordringlichkeit und Situierung der Frage nach dem Anfang des menschlichen Lebens in der gegenwärtigen bioethischen DebatteWohl nur kurzfristig haben die schrecklichen Attentate von New York und Washington das in den letzten Monaten in den Medien besonders bevorzugte Thema "Bioethik" in den Hintergrund treten lassen. Es wird nicht lange gehen, bis uns sowohl die Nachrichten über neue Experimente als auch die verschiedenen Stellungnahmen einholen werden. ( href="#anmerkung01" Man kann zunächst die intensivere öffentliche Diskussion der damit verbundenen Probleme der Gen- und Biotechnik nur begrüßen. Allzu lange hat die Öffentlichkeit sich weniger um diese Herausforderungen ernsthaft gekümmert. Jetzt aber darf man Zweifel haben, ob die momentane Berichterstattung und Diskussion wirklich Orientierung und Aufklärung bringen. Es gibt nämlich eine solche Masse an Informationen, dass man sie kaum mehr überblicken und schon gar nicht mehr einordnen kann. Widersprüchliche Meldungen stehen unaufgelöst nebeneinander. Hochgespannte Erwartungen über mögliche künftige Heilerfolge werden wie eine schon bestehende Realität dargestellt. Vieles ist (noch) nicht machbar, was fest angepriesen wird. Wirtschaftliche Interessen, die mit im Spiel sind, werden eher verborgen. Überhaupt gibt es für manches eine Art von Dunkelziffer. Viele Experimente, die geglückt zu sein scheinen, setzten sehr viele gescheiterte Versuche voraus. So ist offenbar aus fast dreihundert manipulierten Eizellen nur ein gesundes Lamm hervorgegangen: das Klon-Schaf Dolly. ( href="#anmerkung02" Mehr und mehr kommt an den Tag, dass diese Versuche mit schweren Missbildungen und Anomalien verbunden sind. Hinter den Kulissen wird ganz gewiss weltweit schon sehr viel mehr experimentiert und manipuliert. In Deutschland ist dies vermutlich durch die Grenzen des Gesetzes zum Schutz von Embryonen vom 13. Dezember 1990 weniger der Fall, obgleich die Diskussion über die embryonalen Stammzellen auch hier einiges offenbarte. Aufgeschreckt wurden viele Menschen durch die Pressemeldung, chinesische Wissenschaftler hätten erstmals Embryonen aus Zellen eines siebenjährigen Jungen und eines Kaninchens gezüchtet. Bisher schien die genetische Kreuzung von Mensch und Tier nicht nur verboten, sondern von den Wissenschaftlern selbst geächtet zu sein. Vieles erscheint noch oder überhaupt nicht machbar zu sein. Dies gilt gerade auch für viele Erwartungen im Blick auf Wunschkinder, die man gewissermaßen nach Katalog bestellt. Viele Geschmacklosigkeiten, wie z. B. Samenbanken von Nobelpreisträgern, machen die Runde. Dabei werden auch Fehleinschätzungen vermittelt, als ob der Mensch nichts anderes als die Summe seiner Gene wäre. Darum werden auch Planungs- und Züchtungsmöglichkeiten des Menschen vollkommen falsch eingeschätzt. Zu solchen Vorhaben schrieb vor kurzem D. Ganten: "Das kann kein Ziel sein, ist aber grundsätzlich auch gar nicht machbar. Jeder Mensch ist unterschiedlich und er wird es bleiben. Das genetische Material ist ja nur bedingt dafür verantwortlich, was später die Persönlichkeit ausmacht: Grob geschätzt sind vielleicht 50 % eines Menschen von seinen Genen beeinflusst. 25 % können etwa von seiner Umwelt und 25 % durch sein eigenes Zutun bestimmt sein. Die Gene haben sicher einen wichtigen, aber möglicherweise nicht den wichtigsten Anteil am Menschsein." ( href="#anmerkung03" Es wäre fatal, wenn gerade heute gegenüber einem deterministischen Menschenbild die soziale Verantwortung und die emotionale Einbindung, die Freiheit und die Verantwortung des Menschen für seine Lebensführung nicht genügend beachtet würden. Die Wissenschaftler selbst fragen: "Wollen wir denn ernsthaft die Zeugen identischer Kopien von Menschen - also das reproduktionsmedizinische Klonen - freigeben? Wollen wir in der Zukunft Nachwuchs nicht mehr durch Kreuzung der Erbanlagen auf natürlichem Weg zeugen, oder im Einzelfall auch im Reagenzglas durch künstliche Befruchtung? Wollen wir stattdessen identische Kopien von uns selbst herstellen? Was wird aus dem menschlichen Genpool, wenn reiche oder bedeutende Persönlichkeiten plötzlich dem Wahn verfallen, genetisch unsterblich werden zu wollen und beginnen, sich selbst zu klonen?" ( href="#anmerkung04" Die Hoffnung, dass es in demokratischen Ländern dafür keine Mehrheiten gibt, reicht wohl nicht aus, um solchen Entwicklungen Einhalt zu gebieten. Weil in diesem Bereich Fakten und Visionen, Erreichbares und Wunschträume, Erlaubtes und Verbotenes ganz dicht beieinander liegen oder auch durcheinandergehen, ist die grundsätzliche Orientierung nicht leicht. Es kommt noch hinzu, dass die Entwicklung der Forschung stellenweise so rasant ist, dass auch Fachleute sich schwer tun mit einem wirklichen Durchblick. Es ist darum eine wichtige Hilfe, in leichter erreichbaren Sammelbänden Einblick nehmen zu können in den heutigen Sachstand. ( href="#anmerkung05" Darum war es auch sinnvoll, dass die Deutsche Bischofskonferenz bei der Frühjahrs-Vollversammlung 2001 zuerst einen mehr allgemeinen, grundsätzlich orientierenden Text herausgab: "Der Mensch sein eigener Schöpfer? Wort der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin". ( href="#anmerkung06" In der aufgezeigten Unübersichtlichkeit war eine erste Vermessung der Landkarte notwendig. ( href="#anmerkung07" Wir haben diese ersten orientierenden Hilfen in einem Faltblatt zusammengestellt. Dabei geht es nicht selten auch um eine klare und präzise Sprache, denn manchmal schleichen sich neue Vorstellungen über einen mehrdeutigen oder jedenfalls zwiespältigen Sprachgebrauch ein, wie noch zu zeigen sein wird. Aber es war von Anfang an auch evident, dass die einzelnen Aussagen dieses Wortes Schritt für Schritt noch besser und tiefer entfaltet werden müssen, um wirklich in der öffentlichen Diskussion mitreden zu können. Im Lauf der Zeit haben sich diese Themen mehr und mehr herauskristallisiert: das Human-Genom-Projekt, die Pränatale Diagnostik, die Präimplantationsdiagnostik, Gentherapie, therapeutisches und reproduktives Klonen, Stammzellenforschung, Patente auf Leben. Aber es gibt in der gesamten Thematik auch so etwas wie einen roten Faden oder durchlaufende Perspektiven, die von Anfang an die Fragestellung beherrschen, wobei dies oft verborgen, indirekt oder implizit geschieht. Es sind Grundannahmen, die von Anfang an erkenntnisleitend sind und darum auch entschlossen thematisiert werden müssen. Dazu gehört zuerst die Frage nach dem Status des Menschen im Anfang. Hier entscheidet sich, in welcher Perspektive sich das Menschwerden und das Menschsein von Beginn an bemerkbar machen und wie dies vom Menschen gewertet wird. Die Frage nach der Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens ist entscheidend von der anthropologischen und theologischen Frage geprägt: Wann beginnt menschliches Leben? Dieser Frage vor allem nach dem moralischen Status des menschlichen Lebens soll hier nachgegangen werden, zumal die Antwort sehr wichtig ist auf die Frage, welche Rechte dem Embryo einerseits und welche Pflichten der Gesellschaft anderseits daraus erwachsen.  II. Zur Deutung der Embryonalentwicklung im Blick auf den Anfang des LebensDie Frage nach dem Beginn des menschlichen, vor allem des individuellen Lebens, war immer schon Gegenstand des menschlichen Suchens. Dabei stand früher vor allem der Zeitpunkt der Beseelung im Vordergrund. Vor allem durch den Einfluss des Aristoteles hat z. B. Thomas von Aquin die Empfängnis (Conceptio) als ein zeitlich erstrecktes Geschehen (Sukzessivbeseelung) verstanden. Er nahm an, dass bei dem Ausformungsprozess des menschlichen Leibes drei Wesensformen zu unterscheiden sind (die vegetative, die sensitive und die rationale), von denen die höhere jeweils die Funktion der niedrigeren übernimmt. Der Embryo hat also bereits Leben, wird aber erst später beseelt, das männliche Kind am 40. Tag, das weibliche Kind am 90. Tag. In Einzelheiten gibt es jedoch im Mittelalter beträchtliche Unterschiede. Albertus Magnus lehnt z. B. die Dreiteilung der Wesensform ab. Der Beginn des Eigenlebens und die Geistbeseelung fallen nach ihm in einem Augenblick zusammen (Simultanbeseelung). Seit es im 19. Jahrhundert gelungen war, den Befruchtungsvorgang genauer zu beschreiben, wusste man, dass der Fötus als Ergebnis zweier lebendiger Zellen selber belebt und von einem formgebenden Prinzip durchwaltet war, das identisch erschien mit der menschlichen Seele. Man glaubte, der Einheit und Kontinuität des sich entwickelnden Lebens mit der Annahme einer einzigen und unteilbaren Seele, also durch eine Simultanbeseelung besser gerecht zu werden als durch eine Sukzessivbeseelung. ( href="#anmerkung08" Die Theorie der Sukzessivbeseelung schien bereits überholt zu sein, als in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine lebhafte Diskussion darüber einsetzte. Dabei war Anstoß dafür das von E. Haeckel aufgestellte "Biogenetische Grundgesetz", nach dem jedes einzelne Lebewesen im Laufe seines Werdeprozesses die stammesgeschichtliche Entwicklung durchläuft. Näherhin würde dies bedeuten, dass der Embryo erst allmählich, d. h. im Lauf seiner Entwicklung, zum Mensch wird. Viele thomistische Vertreter versuchten im Anschluss daran eine Neuinterpretation der Meinung des Thomas. Schließlich hatte vor allem der Göttinger Embryologe Erich Blechschmidt (1904 - 1992) dieses Biogenetische Grundgesetz widerlegt. ( href="#anmerkung09" Die Diskussion wurde bald abgelöst, indem nicht mehr so sehr die Frage nach dem Zeitpunkt der Beseelung im Vordergrund stand, sondern die Beseelung als solche zum Problem wurde. ( href="#anmerkung10" Die entsprechenden Forschungen hatten ergeben, dass es sich beim menschlichen Leben vom ersten Tag der embryonalen Entwicklung an, die mit der Vereinigung von Ei- und Samenzelle beginnt, um spezifisch menschliches Leben handelt. Dies hat zur Konsequenz, dass heute die allermeisten Theologen den Zeitpunkt der Empfängnis, d. h. der Fertilisation, als den vor allem ethisch relevanten Zeitpunkt der Beseelung ansehen. Zwar gibt es immer wieder Versuche einer Anknüpfung an die Theorien der Sukzessivbeseelung, die ja den Vorteil hätte, einen zeitlichen Spielraum in der frühesten Entwicklung anzunehmen, der zwar von der Existenz menschlichen Lebens ausgeht, jedoch noch kein spezifisch individuelles Menschenleben besonders im Sinne von Personalität darstellt. ( href="#anmerkung11" Dabei wird öfter ein Einschnitt bei der Nidation angenommen, also bei der Einnistung des Embryos in die Gebärmutter. Dieser Prozess der Implantation findet zwischen dem 4. und 6. Tag statt. Manche wollen um den 12. - 14. Tag einen gewissen Einschnitt sehen, der durch Entwicklungen im Kopfbereich und in der ersten Differenzierung der Nerven bestimmt werde. Die Theorie der Sukzessivbeseelung hat durch ihre große Bedeutung in der Tradition noch eine starke Wirkungsgeschichte. Strömungen im Bereich der anglikanischen Kirche scheinen solchen Vorstellungen ebenso anzuhängen wie Teile des Judentums, die eine Beseelung des Menschen bei ca. 50 Tagen annehmen. Der Embryo ist also von Anfang an Mensch. Dies gilt von der Befruchtung an, die selber einen Prozess darstellt, der mit dem Eindringen eines Spermiums in die Eizelle beginnt und mit der Fusion der Zellkerne endet. Die Fertilisation selbst erfolgt als eine kontinuierliche Abfolge von Ereignissen. Das eine Ereignis ist Voraussetzung für die folgende Entfaltung. Die Biologen machen aufmerksam, dass es sich dabei um eine menschliche Wahrnehmung handelt, wenn man einen stufenmäßigen Prozess dahinter sieht: "Die Aufzählung der Einzelereignisse wird lediglich von unserer Beobachtungsgenauigkeit bestimmt. Wegen des stufenartigen Erscheinungsbildes aufeinanderfolgender Reaktionen hat man den ganzen Vorgang auch als 'Befruchtungskaskade' (H. M. Beier) bezeichnet. Es muss aber klar gesehen werden, dass die beschriebenen Stufen der Kaskade Ergebnis unserer begrifflichen Abgrenzungen, nicht aber der Wirklichkeit selbst sind. Jede 'Stufe' folgt kontinuierlich aus den vorausgegangenen Prozessen." ( href="#anmerkung12" Jedes Entwicklungsstadium geht kontinuierlich in das folgende über. Es gibt keinen Moment in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, erst hier werde der Embryo zum Menschen. "Es ist immer wieder versucht worden, das Menschsein mit der Reifung des Gehirns beginnen zu lassen. Die Differenzierung des Nervensystems ist aber eines der besten Beispiele dafür, dass sich kein Punkt festlegen lässt, an welchem sprunghaft etwas Neues entsteht. Auch die Synaptogenese ist ein kontinuierlicher Prozess." ( href="#anmerkung13" Einen Prozess mit verschiedenen Einschnitten suggeriert auch die unterschiedliche Terminologie für die Embryonalentwicklung. In einer "Medizinischen Embryologie" ( href="#anmerkung14" heißt es: "Am Beginn menschlichen Lebens steht die Fusion von Spermium und Eizelle, die Fertilisation. Die Zelle, die durch das Eindringen des Spermiums in die Eizelle entsteht, heißt Zygote; in ihr wird der Ablauf des Programms 'Entwicklung' aktiviert. Mit den folgenden mitotischen Zellteilungen entsteht ein kugeliges Aggregat von Zellen, die Morula. Im Inneren der Morula entsteht die Blastozystenhöhle. Dadurch wird die Morula zur Blastozyste. In der Blastozyste lassen sich zwei Zellpopulationen unterscheiden: die außenliegende einschichtige Zellage des Trophoblasten und die exzentrisch im Inneren liegenden Zellen des Embryoblasten. Diese Entwicklung dauert etwa eine Woche und findet in der Tuba uterina statt." Aus der Tatsache der verschiedenen Namen wollen manche verschiedene Phasen ablesen, die auch einen qualitativ unterschiedlichen moralischen Status des menschlichen Lebens begründen. Es gibt aber keine diskreten Stufen der Entwicklung, sondern eher "Parameter der Reifungsvorgänge..., um eine Eindeutigkeit der Beschreibung zu erreichen." ( href="#anmerkung15" Einige Autoren haben auch den Begriff des Prae-Embryo eingeführt. Man meint damit weitgehend die Entwicklungsperiode von der Fertilisation bis zur Entstehung des "Primitivstreifens" (also bis zum ca. 14. Tag). Der Begriff legt nahe, es gäbe in der Frühentwicklung des Menschen eine Phase, in welcher ein menschlicher Embryo noch nicht vorhanden sei. Dies hat natürlich Konsequenzen für die Schutzwürdigkeit des Embryos. Der Begriff lässt sich also schlecht gebrauchen, ist unbestimmt und überflüssig, da es andere Begriffe zur Beschreibung der einzelnen Entwicklungsstadien gibt. Wenn ich recht sehe, wird er auch nur selten in den Hand- und Lehrbüchern der Humangenetik und der Embryologie verwendet. ( href="#anmerkung16" Aus der embryologischen Entwicklung lassen sich für die ersten acht Wochen folgende Schlüsse ziehen: ( href="#anmerkung17" Mit dem Abschluss der Fertilisation, der Herausbildung der Zygote ist ein individuelles humanes Genom und damit ein menschlicher Embryo entstanden. Die Zygote besitzt bereits einen humanspezifischen Genbestand, aus dem sich unter entsprechenden Bedingungen ein vollständiges menschliches Individuum entwickeln kann. Es muss nichts Wesentliches mehr hinzugefügt werden. Bereits hier lässt sich eine "Potenz zur vollständigen menschlichen Entwicklung" feststellen. ( href="#anmerkung18" Die Entwicklung verläuft im Sinne einer "humanspezifischen Entwicklung" ( href="#anmerkung19" , so dass jedes Entwicklungsstadium kontinuierlich in das folgende übergeht. Es gibt keinen Zeitpunkt in der Entwicklung, an dem man sagen könnte, hier werde der Embryo erst zum Menschen. Es handelt sich in jedem Stadium um einen menschlichen Embryo. Es gibt in diesem Ablauf keine Zäsur, von der sich sagen ließe, hier entstehe etwas völlig Neues. E. Blechschmidt hat immer wieder gesagt, dass der Mensch nicht zum Menschen wird, sondern von Anfang an Mensch ist. Man spricht hier von der "Kontinuität der Entwicklung". ( href="#anmerkung20" "Am Ende des zweiten Embryonalmonats ist der Embryo gerade 30 mm groß. Er hat auch für den normalen Beobachter schon alle Merkmale des Menschen entwickelt. 99% der Strukturen, die am Erwachsenen beschrieben werden, sind bereits vorhanden. Somit folgt aus der embryologischen Betrachtung der menschlichen Entwicklung, dass der Embryo von der Befruchtung an menschliches Leben darstellt und die Möglichkeit besitzt, dieses menschliche Leben voll zu entfalten, wenn ihm die dafür nötigen Umgebungsbedingungen geboten werden." ( href="#anmerkung21" Damit geht auch einher, dass sich die Steuerung der Entwicklung menschlichen Lebens differenziert. Eine Entwicklung ist überhaupt nur möglich, wenn ein Programm vorhanden ist, das schon sehr früh die Aktivität der beteiligten Gene koordiniert. "Die Entwicklung bis etwa zum Vierzellstadium unterliegt noch weitgehend der genetischen Steuerung durch das mütterliche Genom. Im weiteren Verlauf wird zunehmend das embryonale Genom aktiviert, während der mütterliche Einfluss schnell zurückgeht." ( href="#anmerkung22" Damit sind die Prinzipien beschrieben, die die Entwicklung des menschlichen Lebens bestimmen und die auch wichtig sind zur Entscheidung darüber, wann und wie das menschliche Leben beginnt. Im Grunde gibt es zwei gewichtige Einwände. Der eine bezieht sich auf die Tatsache, dass in der frühen Phase der Entwicklung, wie soeben beschrieben, die Zellen totipotent sind, so dass sich aus jeder Zelle ein vollständiges Individuum entwickeln kann. Man macht darauf aufmerksam, dass im Mehrzellenstadium die Zellen nicht einfach als selbstständige und unabhängige Gebilde nebeneinander liegen, sondern ab der ersten Zellteilung einen Verband mit eigenen Regelungs- und Steuermechanismen bilden. Dieses organische System ist eine Funktionseinheit. Diese gegliederte biologische Einheit, die untereinander in einer engen Kooperation steht, differenziert sich also von innen her. Erst wenn die Tochterzellen voneinander getrennt werden, gewinnen sie ihre Unabhängigkeit und können einen ganzen Embryo hervorbringen. Dies muss man beim Begriff "Totipotenz" vor Augen haben, denn man kann in diesem Sinne auch durchaus eine solche biologische Systemeinheit, die sich von innen her differenziert, mit einem komplexeren Begriff von "Individuum" in Verbindung bringen. Im Begriff Individuum geht es im Übrigen weniger um eine Unteilbarkeit, sondern um das Ungeteiltsein. Dies ist besonders wichtig für einen eng damit zusammenhängenden Einwand, wenn nämlich spontan eineiige Zwillinge entstehen. In dieser frühen Phase sind die einzelnen Zellen, wie schon gesagt, noch totipotent. Bedeutet dies nun, dass der Embryo vor der Ausbildung des Primitivstreifens kein Individuum und erst recht keine Person ist, weil er sich noch in mehrere Individuen teilen kann? Ein Stück weit ist darauf schon durch die soeben gemachten Ausführungen geantwortet worden: "Wenn das lebendige Individuum nicht primär als etwas Unteilbares, sondern als ein Wesen verstanden wird, das ständig dynamisch seine Einheit herstellt, dann stellt die Entstehung von eineiigen Zwillingen keinen Widerspruch zu unserem Begriff von Individuum und Person dar." ( href="#anmerkung23" Mit Recht hat G. Rager darauf aufmerksam gemacht, dass man den Begriff Individuum für den Vorgang der Zellteilung nochmals durchdenken muss. ( href="#anmerkung24" Hier fehlt ein Stück weit noch die theoretisch angemessene Begrifflichkeit. "Ex post nämlich betrachtet sich jeder der aus den beiden Zwillingsembryos hervorgegangenen Personen als gezeugt von den Eltern und in unmittelbarer Kontinuität seiner Entwicklung auf den Zeugungsakt zurückgehend. Aus dem retrospektiven Blickwinkel der erwachsenen Zwillinge setzt daher beider Identität mit dem Zeitpunkt der Zeugung des 'Ursprungsembryos' ein." Man wird hier gewiss einräumen, dass die Frage nach dem Beginn des individuellen menschlichen Lebens gerade im Blic ( href="#anmerkung25" k auf die totipotenten Zellen und die Mehrlingsbildung noch weiterer Klärung bedarf.   III. Zweifel an der Schutzwürdigkeit früher EmbryonenAus dem bisher Gesagten geht hervor, dass die Entwicklung der frühen Schwangerschaft im Blick auf den Anfang eines individuellen Lebens verschieden gedeutet wird. Man weist zunächst darauf hin, dass sich die Embryonen in den ersten Entwicklungstagen noch nicht in die Gebärmutterschleimhaut einnisten können. Sie seien kleiner als ein Punkt in unserer Schrift und würden aus etwa 100 noch undifferenzierten Zellen bestehen. Besonders in den Tagen bis zur Implantation (4. bis 6. Tag) oder auch bis zum 14. Tag, ab dem gewöhnlich die Mehrlingsbildung ausgeschlossen ist, wird deshalb von manchen Wissenschaftlern und Ethikern vor allem im säkularen Raum eine experimentelle Freiheit angenommen. Man verweist auch auf die "fehlende äußere Menschenähnlichkeit und innere Empfindungsfähigkeit früher Embryonen". ( href="#anmerkung26" Viele Forscher, die im Umgang mit Embryonen der frühen Schwangerschaft eine gewisse Gewohnheit haben, reden hier ziemlich unbefangen von "Zellhaufen", was zunächst gewiss auch mit der rein auf das Untersuchungsobjekt gerichteten Betrachtungsweise des Wissenschaftlers zusammenhängt, aber eben zugleich auch eine erhebliche Herausforderung darstellt, besonders für die, denen die Frage nach dem Anfang des menschlichen Lebens nicht gleichgültig ist. Von daher versteht sich, dass manche Wissenschaftler und Ethiker die britische Zweiwochenfrist als Obergrenze jeglicher Embryonenforschung für eine akzeptable Lösung halten. ( href="#anmerkung27" Es gibt freilich auch noch weitergehende Überlegungen. Sie möchten erst in der Geburt das Zeichen für die Menschwerdung sehen. Norbert Hoerster ist der Meinung, dass erst die Grenze der Geburt eindeutig sei und deshalb das Lebensrecht erst mit der Geburt beginnen könne. ( href="#anmerkung28" In neuester Zeit hat V. Gerhardt dieses Argument wiederum vorgebracht: "Der Akt der Menschwerdung ist die Geburt." Der Satz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch: "Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt" (§ 1) ( href="#anmerkung29" lässt hier in der Deutung von V. Gerhardt ganz bewusst alle anderen rechtlichen Bestimmungen aus. Eine solche Interpretation erscheint auch anthropologisch unhaltbar. Sie bedeutet nämlich, dass eine Fr&uuml ( href="#anmerkung30" ;hgeburt in jedem Fall geschützt ist, während andere Kinder noch mit neun Monaten getötet werden könnten. ( href="#anmerkung31" Die Auseinandersetzung muss jedoch noch vertieft werden.Merkwürdigerweise begegnet man auch immer wieder der Argumentation, ein wissenschaftlicher Umgang mit frühen Embryonen, der aus Gründen der Forschung oder auch der Heilung von Kranken Embryonen "verbrauche", d. h. am Ende töte, müsse doch aufgrund der deutschen Abtreibungsgesetzgebung möglich sein, da die Abtreibung ja aus anderen Gründen innerhalb der Zwölf-Wochen-Frist möglich sei. Eine solche Argumentation verkennt in fast grotesker Weise, dass es nach dem geltenden Recht keine Erlaubnis zur Abtreibung gibt, dass sie immer Unrecht ist und bleibt und nur in bestimmten Fällen unter einer Reihe von Bedingungen die Frau von der Strafe ausnimmt. Es ist eine fatale Argumentation, wenn gerade auch Wissenschaftler aus kurzsichtigen Interessen heraus zu solchen Fehlinformationen greifen. Man darf und muss wohl der Überzeugung sein, dass diese Argumente, die im Vergleich untereinander spannungsvoll und zum Teil widersprüchlich sind, einer kritischen Überprüfung gerade auch im Blick auf die Befunde der Embryologie nicht standhalten. Wie aus den früheren Überlegungen hervorgeht, werden die vier Grundargumente für den Lebensschutz bereits für frühe Embryonen unzureichend interpretiert: die humanspezifische Entwicklung des Menschen als Mensch von Anfang an; die Potentialität zur vollständigen menschlichen Entwicklung hin; die Kontinuität der Entwicklung; das Verständnis der Individualität mit der Verschmelzung von Samen- und Eizelle, durch die eine für das Individuum einheitliche und vollständige genetische Information entstanden ist. Die Entwicklung des Embryos als eines organischen Systems wird in einer einmalig strukturierten Zwei-Einheit von Mutter und Kind gesteuert. Der mütterliche Organismus liefert dafür vor allem die geeigneten Umgebungsbedingungen und die notwendige Nahrung. Gewöhnlich finden während der Entwicklung keine Mutationen oder Sprünge statt. "Wenn aber die Zygote in kontinuierlicher Weise sich zum Neugeborenen und zum erwachsenen Menschen entwickelt, dann bleibt die Identität dieses Lebewesens erhalten. Ist dieses Lebewesen im erwachsenen Zustand ein Mensch, dann ist es dies auch als Embryo." ( href="#anmerkung32"   IV. "Person von Anfang an", Recht und Grenzen einer Redeweise Vor diesem Hintergrund hat das Lehramt der katholischen Kirche Position bezogen. Dabei muss man bedenken, wie sehr die Annahme einer Sukzessivbeseelung von der Tradition her die kirchliche Lehre belastete. ( href="#anmerkung33" Die Päpste haben, gewiss mit zwischenzeitlichen Unsicherheiten, im 16. und schließlich im 19. Jahrhundert die Unterscheidung zwischen einem beseelten und einem unbeseelten Fötus aufgehoben. Das kirchliche Lehramt weist ausdrücklich zurück, erst die Geburt (vgl. DS 2135) oder der erste intellektuelle Akt (DS 3220f., gegen Rosmini), sei der Zeitpunkt der Beseelung des Menschen. Der jüngere Sprachgebrauch der kirchlichen Dokumente wird vielleicht am deutlichsten in der Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung, die 1987 veröffentlicht worden ist. ( href="#anmerkung34" Dort heißt es: "Jedes menschliche Wesen muss - als Person - vom ersten Augenblick seines Daseins an geachtet werden." (I,1) Das Zweite Vatikanische Konzil hatte schon deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es aus diesem Grund auch das menschliche Leben von der Empfängnis an mit höchster Sorgfalt schützt (vgl. GS 51). Im Anschluss daran hat die "Charta der Familienrechte" von 1983 formuliert: "Menschliches Leben muss vom Augenblick der Empfängnis an absolut geachtet und geschützt werden." (Nr. 4) ( href="#anmerkung35" In der "Erklärung zur vorsätzlichen Abtreibung" aus dem Jahr 1974 heißt es: "Von dem Augenblick an, indem die Eizelle befruchtet wird, beginnt ein neues ( href="#anmerkung36" Leben, welches weder das des Vaters noch das der Mutter ist, sondern das eines neuen menschlichen Wesens, das sich eigenständig entwickelt. Es würde niemals menschlich werden, wenn es das nicht schon von diesem Augenblick an gewesen wäre. Die neuere Genetik bestätigt diesen Sachverhalt, der immer eindeutig war..., in eindrucksvoller Weise. Sie hat gezeigt, dass schon vom ersten Augenblick an eine feste Struktur dieses Lebewesens vorliegt: Eines Menschen nämlich, und zwar dieses konkreten menschlichen Individuums, das schon mit all seinen genau umschriebenen charakteristischen Merkmalen ausgestattet ist. Mit der Befruchtung beginnt das Abenteuer des menschlichen Lebens, dessen einzelnen bedeutenden Anlagen Zeit brauchen, um richtig entfaltet und zum Handeln bereit zu werden." ( href="#anmerkung37" Dabei muss die sorgfältige Argumentation im Kreuzungsfeld von Embryologie, Philosophie und Theologie beachtet werden: "Sicherlich kann kein experimentelles Ergebnis für sich genommen ausreichen, um eine Geistseele erkennen zu lassen; dennoch liefern die Ergebnisse der Embryologie einen wertvollen Hinweis, um mit der Vernunft eine personale Gegenwart schon vor diesem ersten Erscheinen eines menschlichen Wesens an wahrzunehmen. Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche Person sein? Das Lehramt hat sich nicht ausdrücklich auf Aussagen philosophischer Natur festgelegt, bekräftigt aber beständig die moralische Verurteilung einer jeden vorsätzlichen Abtreibung. Diese Lehre hat sich nicht geändert und ist unveränderlich." ( href="#anmerkung38" Man kann leicht erkennen, dass der Argumentationsgang behutsam vor sich geht. Die unterschiedlichen Methoden und Erkenntnisweisen der Humanwissenschaften und der Philosophie sowie der Theologie werden angesprochen. Jedoch enthalten die empirischen Forschungen auch wertvolle Hinweise, "um mit der Vernunft eine personale Gegenwart schon vor diesem ersten Erscheinen eines menschlichen Wesens an wahrzunehmen". Es wird klar zum Ausdruck gebracht, dass die empirischen Hinweise einer weiteren Reflexion bedürfen, auf diesem Weg aber auch zu einer gültigen Einsicht kommen können. Dabei ist die Aussage, dass es sich beim Embryo um eine "Person" handelt, einerseits eindeutig (auch in den anderen zitierten Quellen!), anderseits wird aber auch gegenüber dem Begriff Person eine gewisse Nachdenklichkeit zur Sprache gebracht, vor allem durch die fast überraschende Frage: "Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche Person sein?" Mit überraschender Deutlichkeit wird festgestellt, dass sich das Lehramt auch beim Gebrauch des Personenbegriffs "nicht ausdrücklich auf Aussagen philosophischer Natur festgelegt" hat. Außerdem geht man sehr stark auch von der ursprünglichen Intention dieser Aussagen aus, dass nämlich die Lehre der Kirche jede vorsätzliche Abtreibung beständig verworfen hat. Schließlich gilt die Anerkennung als Person vor allem auch dem Schutz des Embryos. Diese differenzierte Beschreibung ist durch die große Enzyklika "Evangelium vitae", die eine der großen Achsen der Lehrverkündigung von Papst Johannes Paul II. ist, im Jahr 1995 wieder aufgenommen und bekräftigt worden, und zwar in einer lehramtlich nun noch stärker verbindlichen Form. In diesem Weltrundschreiben wird besonders auch die Begründung in der Offenbarung dargelegt. ( href="#anmerkung39" Aber im ganzen herrscht trotz aller Verklammerung mit den Lehrtexten eher ein auf die Katechese und Verkündigung abgestimmter Ton. Zusammengefasst ist diese jüngere Lehrentwicklung im "Katechismus der katholischen Kirche": "Da der Embryo schon von der Empfängnis an wie eine Person behandelt werden muss, ist er wie jedes andere menschliche Wesen i ( href="#anmerkung40" m Rahmen des Möglichen unversehrt zu erhalten, zu pflegen und zu heilen." Dabei darf nicht vergessen werden, dass auch im säkularen Raum viele rechtliche Bestimmungen von einem Menschsein von Anfang an ausgehen, wie z. B. das Embryonenschutzgesetz in § 8 Abs. 1: "Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige, menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an. Ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzung zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag." ( href="#anmerkung41" Wenn es auch in der Verfassungsgerichtsbarkeit einige offene Fragen geben mag, so gibt es doch einen hohen Konsens über die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Kindes von Anfang an. ( href="#anmerkung42" Schon aus den lehramtlichen Texten geht eine gewisse Ambivalenz im Gebrauch des Wortes Person für den Embryo hervor. ( href="#anmerkung43" Darum ist die Anwendung des Begriffs in einem ersten Schritt eher etwas zögernd. Man geht von der Individualität des Embryos, seiner Schutzwürdigkeit, seinen Rechten und der ihm zugeschriebenen Menschenwürde aus. Von diesen Intentionen her geht man auf den Begriff der Person zu. Aufschlussreich ist dafür die gewiss nicht nur rhetorische Frage in "Donum vitae": "Wie sollte ein menschliches Individuum nicht eine menschliche Person sein?" Die Zurückhaltung geht von dem verschiedenen Gebrauch des Personenbegriffs aus und möchte offenbar die Sache selbst nicht durch einen Streit um Begriffe gefährden. Der Mensch ist zunächst Person, weil er mit Vernunft und Gewissen begabt ist, d. h. moralisch verantwortbares Subjekt ist. Dass jemand der Schutz der Würde der Person zukommt, ist von nichts anderem abhängig als dem Umstand, Mensch zu sein. In der klassischen Philosophie und Theologie gibt Person eine Antwort auf die Frage, wer jemand ist und was jemand ist. Eine Person ist eine von allen anderen Gegebenheiten unterschiedene und nicht weiter zu vervielfältigende Einheit, die vor allem durch das Vermögen der Vernunft ausgezeichnet ist. In der römischen Tradition wird die Verantwortlichkeit für das eigene Handeln und die Menschenwürde betont. Dabei ist besonders für den klassischen Gebrauch des Personenbegriffs wichtig, dass sich der Personencharakter auch in der Unverletzlichkeit des menschlichen Leibes manifestiert. Dies bedeutet eine substantielle Einheit von Person und Natur im individuellen Menschen. Deshalb bezeichnet z. B. Thomas von Aquin die vom Leib getrennte Seele für die Zeit dieser Trennung nicht als Person. Im Lichte des klassischen Verständnisses gibt es keine Trennung zwischen Person und Menschsein. ( href="#anmerkung44" Der neuzeitliche, moderne Personbegriff hat gewisse Gemeinsamkeiten, schlägt aber doch eine andere Richtung ein, indem die Person vor allem durch die Einheit des Bewusstseins konstituiert wird. In der klassischen Fassung des Personbegriffs sind alle Menschen Personen. Für weite Teile des neuzeitlichen Denkens ist die Person aber bewusstes, sittliches Subjekt. Offensichtlich gibt es aber menschliche Lebewesen, die nicht im aktuellen Zustand handelnde Subjekte sind, wie z. B. Ungeborene oder irreversibel Bewusstlose. Es spricht aber sehr viel dafür, dass man an der Einheit von Mensch und Personsein festhalten muss. L. Honnefelder hat dies überzeugend gerade durch das früher entwickelte Potentialitäts-, Kontinuitäts- und Unverfügbarkeitsargument aufgezeigt. ( href="#anmerkung45" Personalität wird nicht anerkannt, nicht zuerkannt oder von irgendjemand verliehen; sie ist das Fundament für jede Beziehung. Mit der entgegengesetzten Haltung würde man das Personsein von nachzuweisenden Eigenschaften abhängig machen und die Gleichheitsforderung einschränken. Es ist ganz offenkundig, dass das moderne Denken aus den angegebenen Gründen sich scheut, den Personbegriff auf Embryonen und ungeborene Kinder anzuwenden. Mit einer konstanten Argumentation wird dabei auf das Fehlen des Bewusstseins, der reziproken Anerkennung und der Empfindungsfähigkeit verwiesen, wobei gerade das letzte Argument im Blick auf moderne Entdeckungen recht differenziert und vorsichtig gehandhabt werden muss. ( href="#anmerkung46" Immerhin sieht I. Kant Personsein und menschliche Natur in einem unlöslichen Zusammenhang, was freilich die theoretische Vernunft nicht erkennen kann, die praktische Vernunft muss dies postulieren. Kant unterstellt den Zusammenhang, vermag ihn aber von seinem Ansatz her nicht auszuweisen. Es ist gewiss eine Frage der Sprachregelung, ob man das ungeborene menschliche Leben - gerade im Licht des modernen Sprechens von Person - wirklich mit personalen Kategorien beschreiben soll. Es ist jedenfalls schädlich gewesen und ist es noch, den Embryo vom Personsein und irgendwie auch vom Menschsein auszunehmen. Dafür ist vor allem Lockes Personbegriff verantwortlich. Dies hat aber nicht dazu führen können, dem Embryo auch in weiten Teilen der neuzeitlichen Philosophie abzusprechen, dass er ein "ens morale" ist. ( href="#anmerkung47" Für den, der in der klassischen Philosophie geschult ist, lässt sich menschliches Denken, das nicht personales Denken ist, gar nicht konzipieren. "Denn was würde sonst das menschliche Leben nachträglich zu einem personalen Leben machen, etwa die Selbstbestimmung oder die Anerkennung durch andere... Personsein setzt doch gerade eine ursprüngliche Fähigkeit zur Selbstbestimmung voraus, kann also nicht durch diese erst konstituiert werden. Und würde Personsein durch Anerkennung durch andere konstituiert, würde die Person zum Produkt der menschlichen Gesellschaft, während sie dieser Gesellschaft doch als etwas zu Respektierendes vorgegeben ist." ( href="#anmerkung48" Im Horizont des neuzeitlichen Denkens, das hier freilich auch schon zum Teil überwunden ist, wird man vielleicht mit einer stark philosophisch pointierten Diktion etwas zur&uuml ( href="#anmerkung49" ;ckhaltender sein. Auf jeden Fall muss man den Begriff erklären, was nicht ganz leicht ist, und die Intentionen aufzeigen, die diese Sprache erforderlich machen. In diesem Sinne ist die Rede von der Personalität oder von einem personalen Anfang des Embryos der Sache nach gerechtfertigt. Man sollte um der Klarheit willen diesen Begriff auch auf keinen Fall aufgeben. ( href="#anmerkung50"   V. Schutzwürdigkeit der Person, Menschenwürde und Rechte einer Person Der Personbegriff hat einen stark praktischen Einschlag. Als Theologe, der vor allem mit dem Personenverständnis in der Trinitätslehre und in der Christologie vertraut ist, kann man dies nicht auf Anhieb zu erkennen. Von der römischen Welt her, besonders von Cicero, ist das Abendland gewohnt, den Rang des Menschen in der Menschenwürde zu sehen. Sie verbindet sich schon bei Boethius und vor allem bei Thomas von Aquin mit dem Status, Person zu sein. Die Verantwortlichkeit für das eigene Handeln steht dabei in der Mitte. Inhaltlich wird dieser Personbegriff sehr stark von der Lehre der Gottebenbildlichkeit gefüllt, fällt aber nicht schlechthin einfach mit ihr zusammen. Deshalb wird der Begriff der Menschenwürde auch in der frühen Neuzeit in Denksystemen, die eine gelockerte Bindung an die christliche Glaubenslehre haben, aufgegriffen und dazu benutzt, das schöpferische Vermögen, aber auch die Gleichheit aller Menschen zum Ausdruck zu bringen. ( href="#anmerkung51" Kant begreift die dem Menschen eigene Würde als Selbstzwecklichkeit und also von der Autonomie her. In den Texten "Charta der Vereinten Nationen" (1945), der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" (1948) und ähnlichen Texten kommt der Begriff zu einer hohen Anerkennung. Er bezeichnet den unverlierbaren und unantastbaren Eigenwert der Person im Unterschied zu ihrer Verzwecklichung und Vernutzung in totalitären Gesellschaften. ( href="#anmerkung52" Die Menschenwürde ist keineswegs nur eine Leerformel, wie immer wieder behauptet wird. Gewiss besteht ihre Grenze darin, dass sie vorwiegend eine formale Größe darstellt, aus der keine konkreten Normen positiver Art unmittelbar abgeleitet werden können. Eine heute manchmal inflationäre Berufung auf die Menschenwürde kann diesen großen Gedanken gewiss entwerten. Aber gerade von der Thematik des moralischen Status des Embryos her gewinnt der Begriff durchaus an Gehalt und ist besonders auch im Blick auf die Menschenrechte inhaltlich bestimmt und ethisch fordernd. In diesem Sinne ist es hilfreich, wenn sowohl der Begriff der Person als auch der Menschenwürde von ihrer praktischen Aufgabe her gesehen werden. In diesem Sinne verbinden beide Begriffe die Menschen untereinander, denn sie veranlassen ihn zur gegenseitigen Anerkennung in ihrer Würde. Damit wird auch der konkrete Menschenrechtsgedanke gestützt. "Zum Menschenrechtsgedanken gehört daher das Gebot der Unantastbarkeit der Person und das Verbot, dies von etwas anderem abhängig zu machen als der Tatsache, Mensch zu sein. ( href="#anmerkung53" R. Spaemann bringt seinerseits die Sache auf eine gute Formel, wenn er dies alles mit dem Eintritt eines Menschen in die Menschheitsfamilie zusammenbringt: "Es kann und darf nur ein einziges Argument für Personalität geben: die biologische Zugehörigkeit zum Menschengeschlecht." Darum besteht aber das große Recht des Menschen, der ursprüngliche Schutz, darin, dass dem Embryo als Menschen nicht schon die E ( href="#anmerkung54" intrittskarte in die Welt und die Menschheitsfamilie verwehrt wird. Dies wäre gerade bei der Ohnmacht des Ungeborenen, die seine Menschenwürde nicht aufhebt, sondern noch mehr zur Beachtung aufgibt, eine ganz und gar unerlaubte Verletzung der fundamentalen Menschenrechte. Von daher versteht sich der Titel dieses Beitrags: Das Recht, ein Mensch zu sein. Gewiss kann man darauf hinweisen, dass zwischen der Embryologie und einer philosophisch-theologischen Auswertung der empirischen Befunde da und dort noch einige Fragen offen sind. Aber dies kann die Kraft des hier vorgetragenen Argumentes letztlich nicht schmälern. Man muss nämlich die Frage nach dem, was das menschliche Leben im Anfang bestimmt, immer wieder auch von der Endgestalt des Menschen auf den Anfang hin zurückverfolgen. Wenn man dann ohne Schwierigkeiten die Menschenwürde des Erwachsenen anerkennt und sieht, wie konsequent die Verwirklichung des genetischen Erbes des Menschen mehr oder weniger bruchlos und ohne erkennbare moralische Zäsuren erfolgt, dann muss man selbst im Zweifel vorsichtshalber und zur Sicherheit, also tutioristisch davon ausgehen, dass der Embryo bereits ein menschliches Wesen ist, dem Individualität und damit ein personaler Charakter zu eigen ist. Im Sinne dieser Regel des Tutiorismus - in der modernen Ethik heißt es: benefit of the doubt argument - ist man bei einem nicht behebbaren Zweifel in der moralischen Bewertung einer Handhabung verpflichtet, dem Prinzip zu folgen: idem est in moralibus facere et exponere se periculo faciendi (eine Tat zu begehen und sich der Gefahr auszusetzen, sie zu begehen, ist moralisch gleich zu bewerten). In diesem Fall ist man also verpflichtet, um der Wahrung der Menschenwürde und der Menschenrechte willen der jeweils strengeren Meinung zu folgen. ( href="#anmerkung55" Vielleicht gelten diese Überlegungen in keinem ethischen Bereich so schwer und ernst wie auf dem Feld des vorgeburtlichen Lebens des Menschen. Denn das Leben ist zwar nicht das höchste, wohl aber das fundamentalste Gut des Menschen.   VI. Reichtum und Armut im Zugang zur ganzen Wirklichkeit des Lebens Gegen Ende dieser Überlegungen soll eine Reflexion stehen, die nur angedeutet, aber nicht genügend ausgearbeitet werden kann. Die beiden Konzeptionen über die Wertung des moralischen Status des Embryos entstammen wohl auch verschiedenen Denkweisen und Perspektiven menschlicher Erkenntnis. Dabei darf man es sich nicht zu einfach machen und alles nur auf die Differenz zwischen natur- und humanwissenschaftlichen Methoden und geisteswissenschaftlichen Zugängen zu einer Sache zurückführen. Aber es gibt zweifellos auch "Mentalitäten", die sich im Umgang mit einer Wirklichkeit ausbilden. Der Embryologe kann bei seiner heutigen Spezialisierung sich im hohen Maß auf das ihm vorliegende biologische "Material" beschränken. Die Arbeitsteilung und die Spezialisierung verlangen sogar eine solche Aszese. Eine solche habituell gewordene Umgangsweise und Sicht kann aber auch nicht unwichtige Dimensionen in der Erkenntnis einer Sache verdecken. Man weiß immer mehr von immer weniger. Dennoch oder vielleicht gerade deswegen ist diese Forschung auch wiederum so faszinierend, weil sie tatsächlich zu immer mehr Entdeckungen vordringt. Den Human- und Naturwissenschaften wird nichts von ihrer Größe und ihren Erfolgen genommen, wenn man sie auf diese Grenzen hinweist. Ich habe fünf bis sechs eindrucksvolle, umfangreiche deutsche und internationale Handbücher der Embryologie und der Humangenetik gründlich angesehen, aus denen ich für das Thema viel gelernt habe. Ich habe auch aus vielen Gesprächen mit Naturwissenschaftlern gelernt. Ich kann dabei durchaus verstehen, dass kaum einer die Frage verfolgt, wer und was das ist, das er in seiner Forschung untersucht, bearbeitet und manipuliert. Aber kann man einfach davon absehen, dass es sich um frühestes, vollwertiges menschliches Leben handelt? Gibt es nicht eine merkwürdige Einstellung zu den "Objekten", wenn man diese Frage ständig "einklammert"? Es gab ja immer wieder auch heilsame Unterbrechungen solcher Umgangsweisen mit dem Menschen und der sterblichen Hülle, die er zurücklässt. Ich war sehr beeindruckt, dass mich in Freiburg in der Wiederaufnahme eines alten Brauches die Professoren und die Studenten der Pathologie baten, ich möchte jeweils Anfang November zu einer Feierstunde und zu einem Friedhofsgang für die Menschen kommen, mit denen sie sich konkret in der Pathologie beschäftigten. Neben dem Experiment und dem Sezieren ist die Pietät nicht verloren gegangen. Wäre dies nicht auch ein Hinweis auf andere Weisen des Umgangs mit dem Menschen?Ich bin nämlich nicht selten entsetzt über die Sprache, die hier oft verwendet wird. Da ist im Blick auf die Embryonen erstaunlich unbefangen, auch in gedruckten Äußerungen, die Rede vom "Material", vom "Zellhaufen" und vom "Rohstoff Embryo". Solche Rede ist verräterisch.Aber es darf nicht beim Entsetzen bleiben. Man muss die verwendete Semantik auf Hintergründe abhören. Da fiel mir E. Husserls letzte große Schrift wieder in die Hände "Die Krisis der europäischen Wissenschaften und die transzendentale Phänomenologie" aus dem Jahr 1936 ( href="#anmerkung56" . Ausgerechnet der ursprüngliche Mathematiker Husserl beklagt die verhängnisvolle Spaltung der Neuzeit in einen physikalistischen Objektivismus und einen transzendentalen Subjektivismus. Er möchte den verhängnisvollen Riss überwinden, indem er den Rückgang zu dem ursprünglichen Fundament des "Sinnes" beider vollzieht, denn in den Wissenschaften selbst und für sie bleibt dies verborgen. Er beklagt das Vergessen und Entschwinden der Lebenswelt, wie schwierig dieser Begriff auch immer verstanden und über Husserl hinaus gedacht werden muss. Es geht dabei auch um die Einsicht in die Grenzen allen Expertentums, wie es Hans-Georg Gadamer aufgezeigt hat. ( href="#anmerkung57" An einem Beispiel soll am Ende gezeigt werden, was dies heißen könnte. Als ich die Hand- und Lehrbücher der Embryologie und Humangenetik studierte, fiel mir auf, wie wenig selbstverständlich es ist, dass ein Embryo gezeugt wird und ein Menschenkind auch wirklich das Licht der Welt erblickt. Besonders in dem aufschlussreichen, höchst lehrreichen Buch von H. Zankl "Von der Keimzelle zum Individuum", das in jedem Kapitel sehr sorgfältig die unzähligen Möglichkeiten von Fehlbildungen hervorhebt, kann man lernen, was für eine fast unglaubliche Fügung es ist, dass ein ursprünglicher Keim, kaum größer als ein Punkt am Satzende, zu einem so faszinierenden Menschen heranwächst. Ich bin erschrocken, wie selbstverständlich wir dies alles betrachten. Der Humangenetiker darf wohl auch in den Augen der Wissenschaft darüber gar nicht sprechen. Er wäre unwissenschaftlich. Aber ist er menschlich, wenn er dies routinemäßig auf Dauer "einklammert" und verschweigt, vor welchem Wunder des Lebens er immer wieder steht? Die Griechen sahen den Anfang des Denkens im Staunen. Ist es der Wissenschaft verboten, mitten in ihren objektivistischen Entdeckungen, auch einmal zu staunen? Oder hat Martin Heidegger vielleicht doch Recht mit dem provozierenden, viel zu wenig beachteten Satz: Die Wissenschaft denkt nicht. ( href="#anmerkung58" Diese und andere Fragen bewegen mich bei diesem faszinierenden Thema. Gerne wäre ich in diesem Zusammenhang auch noch auf die künstliche Retortenbefruchtung und die In-Vitro-Fertilisation eingegangen. Aber dies ist hier nicht möglich. Ich müsste erneut auf das erst heute in seiner Weisheit und prophetischen Kraft erkennbare Dokument "Donum vitae" zurückkommen. Dies soll einer anderen Gelegenheit vorbehalten bleiben. Vielleicht werden dann auch die Überlegungen dieses letzten Abschnittes, die notwendigerweise kurz sein mussten, noch deutlicher werden. Schließen möchte ich gerade vor diesem Hintergrund mit einem wunderbaren Psalmwort, das ich immer wieder in den letzten Jahren bei den vielen Auseinandersetzungen über das Leben des ungeborenen Kindes angeführt habe. ( href="#anmerkung59" Der es geschrieben hat, hatte keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die man heute auch nur entfernt so nennen könnte. Aber vielleicht hat er doch sehr viel mehr von der Welt begriffen: "Herr, du hast mich erforscht, und du kennst mich.
Ob ich sitze oder stehe, du weißt von mir.
Von fern erkennst du meine Gedanken.
Ob ich gehe oder ruhe, es ist dir bekannt;
du bist vertraut mit all meinen Wegen...
Du umschließt mich von allen Seiten
und legst deine Hand auf mich.
Zu wunderbar ist für mich dieses Wissen,
zu hoch, ich kann es nicht begreifen...
Denn du hast mein Inneres geschaffen,
mich gewogen im Schoß meiner Mutter.
Ich danke dir, dass du mich so wunderbar gestaltet hast.
Ich weiß: staunenswert sind deine Werke.
Als ich geformt wurde im Dunkeln,
kunstvoll gewirkt in den Tiefen der Erde,
waren meine Glieder dir nicht verborgen.
Deine Augen sahen, wie ich entstand.
In deinem Buch war schon alles verzeichnet;
meine Tage waren schon gebildet,
als noch keiner von ihnen da war.
Wie schwierig sind für mich, o Gott, deine Gedanken,
wie gewaltig ist ihre Zahl.
Wollte ich sie zählen, es wären mehr als der Sand.
Käme ich bis zum Ende, wäre ich noch immer bei dir...
Erforsche mich, Gott, und erkenne mein Herz,
prüfe mich und erkenne mein Denken!
Sieh her, ob ich auf dem Weg bin, der dich kränkt,
und leite mich auf dem altbewährten Weg!"
(Ps: 139, 1-3. 5.6.13-18. 23. 24)
 Anmerkungen:
Bundespräsident Dr.h.c. Johannes Rau gebührt auch heute noch Dank für seine mutige Rede, vgl. Wird alles gut? Für einen Fortschritt nach menschlichem Maß, edition suhrkamp, Frankfurt 2001 (vgl. auch den Text in S. Graumann, Anm. 5). - zurück zum Vgl. dazu I. Wilmut, K. Campbell, C. Tudge, Dolly. Der Aufbruch ins biotechnische Zeitalter, München 2000..- zurück zum Klonen, darf man das?, Interview mit Prof. Detlev Ganten, in: Weltbild, März 2001, 22-25..- zurück zum A. Rosenthal, Molekulare Medizin - Möglichkeiten und Grenzen, in: Spektrum der Wissenschaft, September 9/2001, 84-93, hier: 93.- zurück zum Vgl. z. B. Wer bist du, Mensch?, Der Streit um therapeutisches Klonen, hrsg. von M. Gierth, München 2001; Die Genkontroverse. Grundpositionen. Mit der Rede von Johannes Rau, hrsg. von S. Graumann, Freiburg i.Br. 2001; D. Mieth, Die Diktatur der Gene. Biotechnik zwischen Machbarkeit und Menschenwürde, Freiburg i.Br. 2001; vgl. auch J. Huber, Geheimakte Leben. Wie die Biomedizin unser Leben und unsere Weltsicht verändert, Frankfurt 2000. - zurück zum Veröffentlicht unter demselben Titel in der Reihe ", hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2001.- zurück zum Vgl. dazu auch den Beschluss der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken "Entwicklungen in der Biomedizin und ihre ethische Bewertung" vom 4./5. Mai 2001, Reihe: ZdK Dokumentation, hrsg. vom Generalsekretariat des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Bad Godesberg 2001.- zurück zum Vgl. in aller Kürze R. Schulte, Beseelung des Menschen, in: Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Aufl., II. Bd., 311 - 312, Freiburg i.Br. 1994; dort auch Lit.; J.T. Noonan, Empfängnisverhütung = Walberberger Studien 6, Mainz, 1969, 104 ff u.ö; F. Böckle, in: Handbuch der christlichen Ethik, hrsg. von A. Hertz u. a., Aktualisierte Neuausgabe, Bd. 2, Freiburg i.Br. 1993, 36ff.- zurück zum Vgl. zusammenfassend: Vom Ei zum Embryo. Die Gestaltungskraft des menschlichen Keims, Stuttgart 1968; neu bearbeitet u. aktualisiert unter demselben Titel: Reinbek bei Hamburg 1970; J. Reiter, Wann ist der Embryo ein Mensch? in: Ders., Menschliche Würde und christliche Verantwortung, Kevelaer 1989, 99-108. - zurück zum Vgl. dazu im Einzelnen P. Overhage/K.Rahner, Das Problem der Homilisation = Quaestiones Disputatae 12/13, Freiburg 1961 u.ö. Auf Rahners Neuinterpretation des Werdebegriffs im Sinne einer "Selbstüberbietung der kreatürlichen Ursache kraft der Dynamik der göttlichen Ursächlichkeit" kann hier nicht näher eingegangen werden. - zurück zum Vgl. dazu F. Böckle, in: Handbuch der christlichen Ethik, 36-45. - zurück zum G. Rager, in: Ärztliches Urteil und Handeln. Zur Grundlage einer medizinischen Ethik, hrsg. von L. Honnefelder und G. Rager, Frankfurt 1994, 77. - zurück zum G. Rager, a.a.O., 346, Anm. 52, vgl. genauer 89ff. - zurück zum B. Christ / Fr. Wachtler unter Mitarbeit von Chr. Wilhelm, Medizinische Embryologie. Molekulargenetik - Morphologie - Klinik, Wiesbaden 1998, 29.- zurück zum G. Rager, a.a.O., 86. - zurück zum Zu diesem Begriff vgl. G. Rager, a.a.O., 87 und Beginn, Personalität und Würde des Menschen, hrsg. von G. Rager = Grenzfragen 23, München 1997, 80, 312f., 388. - zurück zum Vgl. dazu G. Rager, a.a.O., 82, 86f.; J. Reiter, Menschliche Würde und christliche Verantwortung, 102-106. - zurück zum Vgl. G. Rager, a.a.O., 82. - zurück zum Ebd. - zurück zum Ebd. - zurück zum Ebd. - zurück zum H. Zankl, Von der Keimzelle zum Individuum. Biologie der Schwangerschaft = Beck'sche Reihe 2149, München 2001, 29, vgl. auch 25. Es ist aufschlussreich, dass dies wahrscheinlich derselbe Zeitraum ist (bis zum Vierzellstadium), in dem die frühen Blastomeren totipotent sind, d. h. aus jeder Zelle sich ein vollständiges Individuum entwickeln kann. - zurück zum G. Rager, a.a.O., 88. - zurück zum Ebd. 88f. - zurück zum Beginn, Personalität und Würde des Menschen, 238. Vgl. zur Zwillingsbildung 23f., 88, 92, 237f., 242, 312; zu den biologischen Grundlagen vgl. in aller Kürze H. Zankl, Von der Keimzelle zum Individuum, 40f.; ders. Genetik. Von der Vererbungslehre zur Genmedizin = Beck´sche Reihe 2094, München, 1998, 2282. Vgl. besonders auch M. Dreyer - K. Fleischhauer (Hg.), Natur und Person um ethischen Disput, Freiburg i. Br. 1998, 147 ff. (F. Ricken), 259ff. (L. Honnefelder). - zurück zum B. Schöne-Seifert, Von Anfang an? Ein kompromissloser Lebensschutz für frühe menschliche Embryonen lässt sich auch für die Forschung nicht begründen, in: Die Zeit, 22.02.2001. Die Einwände gegen einen stringenten Lebensschutz für den Embryo sind in diesem Artikel scharfsinnig formuliert und sollten von der Gegenposition her noch stärker beachtet werden. - zurück zum Ebd. - zurück zum Neugeborene und das Recht auf Leben, Frankfurt 1995; vgl. auch dazu P. Singer, Praktische Ethik, Stuttgart 1984. - zurück zum Vgl. Der Mensch wird geboren, in: Merkur (55) 2001, Heft 5, 412-423 zur Begründung: vgl. ders., Individualität. Das Element der Welt = Beck´sche Reihe 1381, München 2000. Neuerdings vgl. vom selben Autor, der auch Mitglied des Nationalen Ethikrates ist: Biopolitik. Alte Probleme unter neuem Handlungsdruck, in: Merkur (55) 2001, Heft 9/10, Sonderheft: Zukunft denken - Nach den Utopien, 859-872. Vgl. übrigens im selben Merkur-Heft H. Markl, Schöner neuer Mensch?, 873-884. - zurück zum Man vergleiche immerhin im Verhältnis zu einer solchen Interpretation: Genmedizin und Recht. Rahmenbedingungen und Regelungen für Forschung, Entwicklung, Klinik, Verwaltung, hrsg. von St. F. Winter, H. Fenger, H.-L. Schreiber, München 2001 (845 Seiten); vgl. auch A. Bondolfi u.a. (Hg.) Medizinische Ethik im ärztlichen Alltag, Basel 1999 (631 Seiten). - zurück zum Vgl. dazu ausführlich Robert Spaemann, Sind alle Menschen Personen?, in: ders., Personen. Versuche über den Unterschied zwischen "etwas" und "jemand", Stuttgart 1996, 252-264. - zurück zum G. Rager, a.a.O., 94. - zurück zum Vgl. dazu E. Schockenhoff, Ethik des Lebens. Ein theologischer Grundriss, Mainz 1993 u.ö., 294, 305, 308. - zurück zum Vgl. den deutschen Text in der gleichnamigen Veröffentlichung in der Reihe , hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1987. Der lateinische und der italienische Text mit umfangreicheren Kommentierungen findet sich in der Schriftenreihe: Congregazione per la Dottrina della Fede. Documenti e studi 12: Istruzione "Donum vitae", Vatikan 1990. Der offizielle lateinische Text findet sich in: AAS 80 (1988) 70-102. Zur Interpretation vgl. auch St. Wetrowsky (Hg.), Lebensbeginn und menschliche Würde - Gentechnologie. Chancen und Risiken 14, Frankfurt/München 1987, vgl. dabei meinen Beitrag: 32 - 40 (Lit.). - zurück zum Vgl. die deutsche Ausgabe als (1983). - zurück zum Vgl. den lateinischen Text in: AAS 66 (1974) 730-747, hier: 738. - zurück zum Zur Interpretation vgl. aus der oben Anmerkung 33 genannten Reihe der Glaubenskongregation "Documenti e studi" Nr. 3: Dichiarazione sull`aborto procurato, Vatikan 1988 (dort auch lateinischer und italienischer Text). - zurück zum Instruktion "Donum vitae" (I,1), deutsche Ausgabe: 14. - zurück zum Vgl. den deutschen Text in der , Bonn 1995, Nr. 2, 3, 53-63. - zurück zum Deutsche Ausgabe: München/Vatikan 1993, Nr. 2274. In der offiziellen Fassung des "Catechismus Catholicae fidei" (Nr. 2274), Vatikan 1997, heißt nun der Passus: "Embryo, quippe qui tamquam persona, inde a conceptione, est tractandus, in sua integritate est defendus, curandus et sanandus, quantum fier potest, sicut quaelibet alia humana creatura." Vgl. auch den Katholischen Erwachsenenkatechismus, Bd. 2: "Leben aus dem Glauben", Freiburg 1995, 288-301, bes. 288f. - zurück zum Vgl. den Wortlaut des Gesetzes in: Gesundheitsrecht = Beck-Texte im dtv, Sonderausgabe, München 2000, 265-268, hier: 267. Vgl. dazu den Kommentar in Winter, Fenger, Schreiber, Genmedizin und Recht 300ff., 353, vgl. auch Lit.: 323f. - zurück zum Vgl. z. B. die Leitsätze des Urteils des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichtes vom 28. Mai 1993, Leitsätze 1-17, zur näheren Begründung vgl. im Urteil Teil C, II, Abschnitt B, I. - zurück zum Vgl. dazu C. Breuer, Person von Anfang an? Der Mensch aus der Retorte und die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens = Abhandlung zur Sozialethik, 36, Paderborn 1995 (mit sehr umfangreicher Bibliographie: 308-400); Chr. Götz, Medizinische Ethik und katholische Kirche. Die Aussagen des päpstlichen Lehramtes zu Fragen der medizinischen Ethik seit dem Zweiten Vatikanum = Studien der Moraltheologie, 15, Münster 2000, Kap. 3, bes. 120ff.; Das Buch enthält auch eine sehr umfangreiche Sammlung kirchlicher Quellentexte: 363-620. - zurück zum Zur Geschichte des Personbegriffs vgl. die große Arbeit von Th. Kobusch, Die Entdeckung der Person. Metaphysik der Freiheit und modernes Menschenbild, Erste Auflage, Freiburg 1993, zweite durchgesehene und erweiterte Auflage, Darmstadt 1997; L. Honnefelder, Person und Menschenwürde, in: L. Honnefelder/G. Krieger (Hg.), Philosophische Propädeutik, Bd. 2: Ethik = UTB für Wissenschaft: Uni-Taschenbücher 1895, Paderborn 1996, 213-266; J. Reiter, Menschliche Würde und christliche Verantwortung, 103f. - zurück zum L. Honnefelder, a.a.O., 252-254. - zurück zum Vgl. dazu nur mit vielen Analysen, Beispielen und Bildern: Irene von Hardenberg, Erlebnisraum Mutterleib, in: GEO, Juli 2001, Heft Nr. 7, 18-42. - zurück zum Vgl. dazu Th. Kobusch, Die Entdeckung der Person, 102ff. 267ff.; L. Honnefelder, Person und Menschenwürde, 230ff. - zurück zum J. Reiter, Menschliche Würde und christliche Verantwortung, 104f. - zurück zum Vgl. Th. Kobusch, Die Entdeckung der Person, bes. das Nachwort der zweiten Auflage, 263-280. - zurück zum Für die hier anstehenden Fragen sind die beiden Bände "Personen" (Stuttgart 1996) und "Grenzen" (Stuttgart 2001) von R. Spaemann noch längst nicht in ihrer Bedeutung erkannt. - zurück zum Vgl. G.P. della Mirandola, Über die Würde des Menschen, Zürich 1988; E. Schockenhoff, Naturrecht und Menschenwürde, Mainz 1996; Ph. Balzer u.a., Menschenwürde vs. Würde der Kreatur, Freiburg i.Br. 1998; F.J. Welz, Die Würde des Menschen ist antastbar, Stuttgart 1988, bes. Kap. 7, 271 - 399. - zurück zum Vgl. dazu knapp und klar L. Honnefelder, a.a.O., 221ff.; zum weiten Hintergrund vgl. auch mit reicher Lit. J. Reiter, Über die Ethik der Menschenwürde, in: Weg und Weite. Festschrift für Karl Lehmann, hrsg. von A. Raffelt unter Mitwirkung von B. Nichtweiß, Freiburg 2001, 443-454. - zurück zum L Honnefelder, a.a.O., 261. - zurück zum R. Spaemann, Personen, 264; Grenzen, ... - zurück zum Vgl. zum Tutiorismus in unserem Zusammenhang: Beginn, Personalität und Würde des Menschen, 238, 309f., 389, 396 (Zitat: 396). - zurück zum Zuerst mit wichtigen Beilagen erschienen in der Bearbeitung von W. Biemel als Bd. VI. der Husserliana, Den Haag 1954. Ich verzichte hier auf die Nennung weiterer Literatur, die m. E. bis heute auch nicht so recht diese Spätschrift Husserls erschließen hilft. - zurück zum Vgl. Das Erbe Europas = Bibliothek Suhrkamp, Frankfurt 1989, 136-157. - zurück zum Vgl. zu M. Heidegger, Vorträge und Aufsätze; Pfullingen 1954, 45 - 70; ders. Was heißt denken? Tübingen 1954; ders., Zur Sache des Denkens, Tübingen 1969. - zurück zum Vgl. K. Lehmann, Das Eintreten für das Lebensrecht des ungeborenen Kindes als christlicher und humaner Auftrag = , Bonn 1991, 6 ff.; ders., Die Würde zur Weitergabe menschlichen Lebens wahren, in: Lebensbeginn und menschliche Würde, 32 - 40, bes. 34 ff., 36ff. - zurück zum

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