| Pressemeldung | Nr. 136

Bischofskonferenz kritisiert Straßburger Kruzifix-Urteil

Zum gestrigen Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) zu Fragen von Kruzifixen in italienischen Klassenzimmern erklärt der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ:

„Das Straßburger Urteil ist eine große Enttäuschung. Es ist einseitig: Das Kreuz ist ja nicht nur religiöses Symbol sondern auch kulturelles Zeichen. Das Urteil will zwar der Religionsfreiheit dienen. Es geht aber an der Lage in Italien vorbei und ignoriert die tatsächliche Bedeutung des Kreuzes in der Gesellschaft.

Die Entscheidung des Gerichtshofs betrifft die Rechtslage in Italien und hat keine Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland. Für Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 1995 zum Kruzifix Stellung genommen. In Deutschland hat der bayerische Landesgesetzgeber mit der so genannten Widerspruchslösung einen Weg aufgezeigt, wie in Einzelfällen ein schonender Ausgleich zwischen den widerstreitenden Rechtspositionen gefunden werden kann. Zwar gebietet die negative Religionsfreiheit, dass man nicht durch Glaubenssymbole anderer beeinträchtigt werden darf, doch sind Kreuz und Kruzifix Kultursymbole und Glaubenszeichen, die zum gelebten Glauben und damit zur positiven Religionsfreiheit gehören. So werden die Bischofskonferenzen in Europa immer wieder darauf hinzuweisen haben, dass Religionsfreiheit nicht Frei-sein von Religion bedeutet und die negative Religionsfreiheit nicht zu einem allgemeinen Religionsverhinderungsrecht mutieren darf. Die Freiheitlichkeit eines Gemeinwesens zeigt sich gerade auch in seiner Offenheit und Pflege kultureller Traditionen.“

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