| Pressemeldung | Nr. 017

Bischof Fürst warnt vor Genmanipulationen an menschlichen Embryonen

„Ethisch-rechtlicher Tabubruch“

Der Vorsitzende der Unterkommission Bioethik der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Gebhard Fürst (Rottenburg-Stuttgart), erklärt zur Genehmigung an eine britische Forschergruppe, künftig das Erbgut von Embryonen verändern zu dürfen:

„Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind aus Sicht der katholischen Kirche moralisch nicht erlaubt. Sie verändern gezielt nicht nur die Keimzellen des betreffenden Menschen, sondern auch die Genstruktur nachfolgender Generationen.

Auch wenn es sich im Rahmen des britischen Forschungsprojekts zunächst um Grundlagenforschung und wissenschaftliche Erkenntnis handelt und damit langfristig die Effizienz der künstlichen Befruchtung verbessert werden soll, wirft ein solches Verfahren gravierendste ethische Probleme auf. Die Auflage der britischen Behörde HEFA (Human Fertilisation and Embryology Authority) sieht vor, dass die genetisch manipulierten Embryonen nach wenigen Tagen vernichtet und nicht in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt werden dürfen. Dies veranschaulicht deutlich, dass es sich hier um verbrauchende Embryonenforschung und damit um die Tötung menschlichen Lebens handelt. Auch der künftige Anwendungsbereich, die In-vitro-Fertilisation, hat die Selektion und Verwerfung menschlicher Embryonen zur Folge.

Die in Großbritannien zum Einsatz kommende Crispr Cas9-Methode ermöglicht eine hohe technische Präzision und Sicherheit im Bereich der Gentechnik. Damit wächst die Gefahr, dass künftig die genetisch veränderten Embryonen auch für die Fortpflanzung genutzt werden. Das aber wäre ein ethisch-rechtlicher Tabubruch.

Keimbahnveränderungen eröffnen nicht nur Wege zur Vermeidung schwerer Krankheiten, sondern auch Möglichkeiten der Optimierung des menschlichen Genoms. Die Kreation von ‚Designer-Babies‘ rückt in den Verfügungsbereich des Menschen. Eine solche Instrumentalisierung und Verletzung der Menschenwürde lehnt die katholische Kirche mit allem Nachdruck ab. Wir verweisen auch auf die verhängnisvollen Auswirkungen, die eine eugenische Mentalität, ja bereits die Verhinderung genetisch bedingter Krankheiten, auf das Gemeinwohl hätte. Sie führen zu einem indirekten sozialen Stigma gegenüber jenen, die mit schweren Krankheiten leben müssen oder die keine besonders geschätzten Begabungen haben.

In der auch hierzulande geführten Debatte um die Reproduktionsmedizin und ihre rechtliche Novellierung bekräftigen wir unser klares Nein zu einer ‚künstlichen Evolution‘. Wir erwarten vom Gesetzgeber, dass die derzeitigen ethischen Standards zum Schutz der menschlichen Embryonen auch vor dem Hintergrund des schnellen biowissenschaftlichen und biotechnologischen Fortschritts beibehalten werden.“

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