| Pressemeldung | Nr. 194
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht
Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu vertraglich vereinbarten Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx:
„In seiner heutigen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Loyalitätsanforderungen im kirchlichen Arbeitsrecht durch die staatlichen Gerichte nur eingeschränkt überprüft werden dürfen. Staatlichen Gerichten ist es verwehrt, religiöse Sachverhalte eigenständig zu bewerten, solange sie nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Prinzipien stehen. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt die Entscheidung und fühlt sich durch sie in ihrer Rechtsauffassung bestärkt. Im Ergebnis stellt der Beschluss eine Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht dar. Die Entscheidung stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Kirche. Eine weitergehende Bewertung bedarf einer gründlichen Analyse des Beschlusses.“