| Pressemeldung | Nr. PRD 006

Bekenntnis zum öffentlichen Charakter von Religion in Deutschland

Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz würdigt Rede des Bundespräsidenten

Der Bundespräsident hat sich heute in einer Rede zum 275. Geburtstag von Gotthold Ephraim Lessing mit einem zentralen Thema der europäischen Geistesgeschichte befasst:
Toleranz, Respekt, Religionsfreiheit. Wir begrüßen sein klares Bekenntnis zur Religionsfreiheit in Deutschland und zum öffentlichen Charakter von Religion. Die Freiheitsrechte auch der in Deutschland lebenden Muslime hat er ebenso zur Geltung gebracht wie Anfragen und Forderungen an die Adresse muslimisch geprägter Staaten, in denen die Religionsfreiheit noch nicht verwirklicht ist.
Seiner Mahnung, das von Musliminnen getragene Kopftuch zumindest auch als Ausdruck religiöser Überzeugungen zu verstehen und entsprechend zu würdigen, pflichten wir bei, ohne damit die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts in den Ländern im Einzelnen zu bewerten. Gleichzeitig räumt der Bundespräsident ein, dass die Debatte über das Kopftuch einfacher wäre, wenn es ein eindeutiges Symbol wäre.
Eine religionsfreie Zone darf das öffentliche Leben nicht werden. Unser Staat ist nicht religionsfeindlich und auch nicht religionsfrei. Die Religionen dürfen darum, solange sie nicht gegen die Menschenrechte verstoßen, vom Staat aus nicht unterschiedlich bewertet werden. Dies schließt aber auch nicht das Bekenntnis aus, dass unser Land ein "seit vielen Jahrhunderten christlich geprägtes Land ist".
Wir danken dem Bundespräsidenten für seine einfühlsamen und ausgleichenden Worte. Die Rede verdient auch über den Tag hinaus Aufmerksamkeit und Beachtung.

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