| Pressemeldung

Ausgangspunkt einer Wertedebatte

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, zum Bericht der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin"

Der Deutsche Bundestag berät am 13. Juni über den Schlussbericht der Enquête-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin". Dies ist keinesfalls der Abschluss, eher der erneute Beginn der Debatte. Fragen der Gentechnik und der Bioethik werden ihren hohen Stellenwert in der öffentlichen Diskussion behalten, weil sie unser Menschenbild im Kern betreffen. Schon in naher Zukunft wird der Deutsche Bundestag sowohl über die Frage der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) als auch über die Erhebung und Verwertung genetischer Daten zu entscheiden haben. Dabei geht es um zentrale Fragen des Lebensschutzes und damit immer auch um die Würde des Menschen. In ihrem Abschlussbericht nennt die Enquête-Kommission selbst weitere Themenfelder, deren Diskussion noch vertieft werden muss. Dazu gehört in besonderer Weise die menschenwürdige Sterbebegleitung, die sich durch die Legalisierung aktiver Sterbehilfe in anderen europäischen Ländern in eine völlig falsche Richtung zu entwickeln droht.
Präimplantationsdiagnostik
Aus ethischen Gründen lehnt nicht nur die Kirche die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik ab. Es handelt sich nämlich nicht um bloße Diagnostik, sondern um ein Mittel zur Selektion menschlichen Lebens. Außerhalb des Mutterleibes gezeugte embryonale Menschen mit bestimmten genetischen Merkmalen, die zu einer schweren Erkrankung führen können, werden aussortiert und vernichtet. So nachvollziehbar der Wunsch nach einem gesunden Kind ist, einen Anspruch darauf gibt es nicht. Denn die Würde eines jeden Menschen ist vom Moment der Befruchtung der Eizelle an unaufgebbar, das menschliche Leben unverfügbar.
Aus diesem Grund begrüßt die Deutsche Bischofskonferenz das Votum sowohl der Enquête-Kommission als auch des Deutschen Ärztetages gegen die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Dem Parlament kommt bei der Beratung dieser Frage eine hohe Verantwortung zu. Es ist gut, dass die Enquête-Kommission - als demokratisch legitimiertes, vom Bundestag selbst eingesetztes Gremium - eine fundierte Grundlage für diese Entscheidungen geliefert hat.
Genetische Daten
Das Gleiche gilt für die Erhebung und Verwendung genetischer Daten. Die Enquête-Kommission empfiehlt dem Bundestag, ein umfassendes Gen-Diagnostikgesetz zu erlassen. Darin soll das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen sichergestellt werden. Gleichzeitig sollen voraussagende sowie heimliche Gentests untersagt werden. Genetisches Wissen darf einem Menschen weder aufgedrängt werden (Recht auf Nicht-Wissen), noch dürfen ihm Gentests von einem Arbeitgeber oder einem Versicherungsunternehmen abverlangt werden.
Auch in dieser Frage hat die Enquête-Kommission eindeutig Position bezogen. Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt dieses Votum gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer genetischen Disposition.
Die Enquête-Kommission hat durch ihre Arbeit wesentlich dazu beigetragen, dass die gesellschaftliche Diskussion über die ethischen und sozialen Dimensionen der Gentechnik und der Biomedizin ernsthaft und auf einer breiten Basis geführt wird. Für zukünftige Entscheidungen bietet ihr Schlussbericht eine hervorragende Grundlage. Die Kommission weist zu Recht darauf hin, dass eine gesellschaftliche Wertedebatte über den Schutz des Lebens auch unabhängig von tagesaktuellen Problemstellungen erforderlich ist.

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