| Pressemeldung | Nr. 072a

Ansprache des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, beim Ökumenischen Gottesdienst aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes am 30. Mai 2009 im Bonner Münster

Es gilt das gesprochene Wort!

Liebe Schwestern und Brüder,

„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen ...“, mit diesen Worten beginnt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, und unter diesem Thema steht auch dieser ökumenische Gottesdienst aus Anlass des 60. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes. Dieses Bekenntnis des deutschen Volkes, sich in Verantwortung vor Gott zu wissen, verdankt sich einer historischen Erfahrung und gibt zugleich eine Orientierung für die Zukunft.

Nach den Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, ihrer menschenverachtenden Ideologie, der Katastrophe der Shoa sowie des Elends des Krieges und seiner Folgen war die Präambel des Grundgesetzes eine nachdrückliche Absage an Gottvergessenheit und an eine Absolutsetzung des Menschen und der Macht. Wo die Ehrfurcht vor Gott bewusst aufgekündigt wird, wo Menschen sich selbst an die Stelle Gottes setzen, dort wächst die Gefahr für einen diktatorischen Zugriff auf den Menschen, für Willkür und Belieben. Das hat unser Volk durch das grauenhafte Wirken des Nazi-Regimes und durch den Kommunismus im Osten Europas selbst erlebt.

Manch ein Verfassungsrechtler mag heute den Sinn des im Grundgesetz verankerten Gottesbezuges nur noch in diesem „Totalitarismusverbot“ sehen. Eine solche Interpretation stellt aber eine deutliche Entleerung der „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ dar. Erschließt sich aus dieser Verantwortung doch auch der Sinn der Menschenwürde und der Menschenrechte, die als erste Artikel des Grundgesetzes Richtschnur unserer Verfassung sind und die ihre wertgebundene Ordnung begründen.

Wir schauen in diesen Tagen dankbar zurück auf die 60-jährige Erfolgsgeschichte des Grundgesetzes. Es hat das Fundament gelegt für die demokratische Entwicklung der Bundesrepublik in Frieden und Freiheit. Aber dazu bedarf es auch der ständigen Ausgestaltung, Interpretation und Fortentwicklung. Deshalb sind wir heute auch dankbar für all diejenigen, die in den vergangenen 60 Jahren an der Gestaltung der Verfassungswirklichkeit beteiligt waren. Das betrifft einerseits die Staatsorgane und die Personen, die entsprechende Ämter bekleidet haben. Aber auch die Bürger unseres Landes, die das Grundgesetz und seine Inhalte getragen und umgesetzt haben.

Prägend für das Grundgesetz, für seine Entstehung und Entwicklung sowie für die Geschichte der Bundesrepublik war nicht zuletzt das Umfeld hier in Bonn. Während Bonn zunächst nur den Raum für die Arbeiten des Parlamentarischen Rates und damit für die Erarbeitung des Grundgesetzes bieten sollte, so hat es doch anschließend 50 Jahre lang das Grundgesetz auch mit politischem Leben gefüllt. Ganz sicher war dieser Rahmen hier in Bonn auch entscheidend dafür, wie unser Grundgesetz mit politischem Leben gefüllt worden ist. Der Einfluss dieser Stadt auf die politische Kultur unseres Landes ist insofern nicht zu unterschätzen. Auch wenn mit der Wiederherstellung der Deutschen Einheit Berlin wieder zur Hauptstadt Deutschlands und fast zehn Jahre später auch zum Sitz von Parlament und Regierung geworden ist, so bleibt die Erinnerung an die Rolle Bonns in den bewegten Anfangsjahren der Bundesrepublik doch bestehen. Gerade deshalb haben wir nicht nur in der Hauptstadt das 60-jährige Jubiläum begangen, sondern feiern heute auch hier in der Bundesstadt einen Ökumenischen Gottesdienst. Ich bin daher nicht nur den Initiatoren dieses Gottesdienstes für ihr Engagement dankbar, sondern möchte heute auch meinen Dank an diese Stadt und ihre Bürger für ihren Beitrag zur Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik zum Ausdruck bringen.

Das Jubiläum „60 Jahre Grundgesetz“ ist für uns Anlass, auf dem historischen Weg der Bundesrepublik innezuhalten. Dabei gilt es jedoch nicht nur, dankbar zurückzuschauen, sondern unseren Blick in die Zukunft zu schärfen. Denn das Grundgesetz ist für uns weiterhin Verpflichtung und ständige Herausforderung. Seine Artikel bilden sowohl die Leitplanken unseres menschlichen Zusammenlebens als auch einen beständigen Anspruch an die Gestaltung der politischen und gesellschaftlichen Wirklichkeit. Von Anfang an blickte das Grundgesetz in Richtung einer gemeinsamen, friedlichen und europäischen Zukunft, „von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden in der Welt zu dienen“, wie die Präambel ausführt. Demensprechend hat es sich stets als wandlungsfähig herausgestellt und neue Entwicklungen aufgegriffen. Wir sind heute vor allem gefordert, wenn sich durch zahlreiche technische Fortschritte oder politische und gesellschaftliche Entwicklungen neue Herausforderungen stellen - sei es in Fragen des Lebensschutzes und der Bioethik, sei es in einem verantwortlichen Umgang mit Medien und in anderen Punkten. All diese Fragen erfordern eine Übersetzung des Grundgesetzes in unsere Zeit. So hat etwa vor 60 Jahren bei der Menschenwürde noch niemand an Embryonenforschung gedacht! Deshalb müssen wir für die Bestimmungen des Grundgesetzes die richtige Anwendung auf die Fragen unserer Zeit finden. Wir Christen kennen die Herausforderung, in Treue zur Frohen Botschaft die Sprache der Menschen und ihrer Zeit zu finden, um ihnen verständlich Zeugnis zu geben von der Hoffnung, die uns trägt. Wo der Sinngehalt der Grundrechte auf neue Situationen angewandt werden muss, zeigt sich, dass das Bewusstsein der Verantwortung vor Gott und den Menschen nicht nur im Akt der Verfassungsgebung vor 60 Jahren verankert ist, sondern einer konkreten Anwendung in der heutigen Zeit bedarf.

Liebe Schwestern und Brüder,
unsere Verfassung ist mehr als der höchste rechtliche Rahmen unseres Staates: Mit der Menschenwürde und dem Grundrechtekatalog an der Spitze spiegelt das freiheitliche System des Grundgesetzes eine klare Werteordnung wider. Diese Werteordnung speist sich aus den geistigen Grundlagen unserer Kultur. Die Menschenrechte sind in unserer christlich geprägten Kultur nicht erfunden, aber gefunden worden. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund haben die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz in ihrem Gemeinsamen Wort „Demokratie braucht Tugenden“ vom November 2006 erklärt, das Grundgesetz entspreche „in besonderer Weise dem christlichen Menschenbild“.

Diese Werteordnung des Grundgesetzes erhält sich aber nicht von selbst. Wir müssen sie vielmehr jeden Tag neu mit Leben erfüllen. Jeder noch so wertvolle Satz einer Verfassung verliert seinen Wert, wenn er nicht gelebt wird. Auch die Weimarer Reichsverfassung galt nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten formell weiter, ihr Geist war jedoch ausgelöscht. Deshalb ist es unsere Aufgabe als Bürger, aber auch als Christen, den Geist des Grundgesetzes am Leben zu erhalten.

Die freiheitliche Idee und das Menschenbild des Grundgesetzes erhalten sich nicht von selbst. Es braucht Bürger, die ihre Freiheit in Verantwortung wahrnehmen und die geistigen Grundlagen seiner fundamentalen Werte teilen. Die moralischen Werte müssen von einem möglichst breiten Konsens der Gesellschaft getragen werden. Es geht also um die Frage: Woher kommt das Ethos? Der Freiheitsstaat braucht die Bürger und ihre Überzeugungen, die er selbst nicht von sich aus garantieren kann. Er kann sie aber sehr wohl fördern!

Eine wichtige Rolle bei der Herausbildung des Ethos spielt die Religion. Gerade die jüdisch-christliche Tradition und die ihr eigene Vorstellung vom Menschen als Ebenbild Gottes beinhaltet eine nachhaltig tragfähige Begründung der Menschenwürde, die nicht beim ersten Windstoß zum Einstürzen kommt, sie vermitteln eine tiefe Einsicht in den Sinn und den Wert der Menschenrechte, die die Würde jedes einzelnen widerspiegeln. Wir Christen können und wollen deshalb einen hilfreichen Beitrag in diesem Staat leisten. Dies gilt sowohl für unseren jeweils persönlichen Einsatz, für das Handeln der Kirchen, aber auch für die kulturprägende Kraft unseres christlichen Glaubens und Handelns.

Um das Ethos des Grundgesetzes zu untermauern, muss die Verantwortung vor Gott und den Menschen in der Gesellschaft einsichtig bleiben. Freilich muss dabei nicht jeder Christ sein, um sich in der Präambel wiederzufinden. Im Bekenntnis der Grundgesetzpräambel wird sich in einem religiös-weltanschaulich neutralen Staat jeder wiederfinden können. Jedem Menschen dürfte sich der Sinn des Gottesbezuges wertend erschließen, wenn er die im Gottesbild des Grundgesetzes ausgedrückte Vorstellung vom Menschen als einsichtig und begründet ansieht. Dieses Menschenbild des Grundgesetzes lebt vor dem Hintergrund abendländischer Kultur und der konkreten Biographien der Väter und Mütter des Grundgesetzes aus der christlichen Tradition.

Liebe Schwestern und Brüder,
begreifen wir das 60-jährige Jubiläum unseres Grundgesetzes nicht nur als eine Erinnerung an eine gute Vergangenheit, für die wir dankbar sind! Begreifen wir diesen Jahrestag vielmehr als beständigen Auftrag, die friedliche und freiheitliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in einem versöhnten und vereinten Europa fortzuführen und für die Menschen in unserem Land und in der Welt fruchtbar zu machen! Denn nur mit einer solchen Entwicklung werden wir unserer Verantwortung vor Gott und den Menschen auch in Zukunft gerecht.

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