| Pressemeldung | Nr. 104

Anhörung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

Bischofskonferenz fordert Erhalt von Kreuzen in Schulen

Anlässlich der heutigen Anhörung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Soile Lautsi vs. Italien (Appl. No. 30814/06) erklärt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, zum Anbringen von Kreuzen in öffentlichen Schulen:

„Für die Identität Europas insgesamt wie auch der europäischen Länder ist es von entscheidender Bedeutung, die eigenen Traditionen und Werte wahren und vermitteln zu können. Das Kreuz ist in besonderer Weise Symbol der wesentlich christlich mitgeprägten europäischen Kultur und ihrer Werte. Es steht beispielsweise für Frieden, Humanität, Solidarität und Menschenrechte, die auch für die säkulare Demokratie unentbehrlich sind.

Der Staat muss sich, wenn er nicht seine Identität verlieren will, zu seinen Wurzeln, Werten und Traditionen bekennen können, freilich ohne jemandem eine Religion aufzuzwingen. Das Anbringen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer wie auch allgemein religiöser Symbole im öffentlichen Raum ist der unaufdringliche Ausdruck des staatlichen Bekenntnisses zu seiner Identität, seinen Wurzeln und zu seinen Werten.

Zugleich ist das Kreuz für die Christen zentrales, konfessionsübergreifendes Symbol christlicher Glaubensüberzeugung, ein Zeichen der umfassenden Liebe und Treue Gottes und der Erlösung.

Zum Wesen des weltanschaulich neutralen Staates gehört es auch, die positive Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler in der öffentlichen Schule nicht zu beschneiden, die in dem Kreuz dieses Symbol christlicher Glaubensüberzeugung erkennen. Dies gilt umso mehr, als damit Andersgläubigen weder etwas vorgeschrieben noch  aufgenötigt wird.“

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