| Pressemeldung

Äußerung von Bischof Dr. Karl Lehmann in der politischen Auseinandersetzung mißbraucht

In der Bundestagsdebatte über die Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder hat die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen, Kerstin Müller, behauptet, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Karl Lehmann, trete für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften mit der Ehe ein. Diese Behauptung kehrt die Aussage von Bischof Lehmann in das genaue Gegenteil, um sie so für eigene politische Ziele zu benutzen. Dies ist unfair und unredlich. Um bisherigen und möglichen weiteren – bewußten oder unbewußten – Fehlinterpretationen entgegenzutreten, anbei das Interview im Original eines Mitschnitts. Das Interview mit dem SWR, das dieser am 5. November mit Bischof Lehmann geführt hat, hat in den entscheidenden Passagen folgenden Wortlaut:

Frage: Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin will eine Aufwertung gleichgeschlechtlicher Paare, ihnen mehr Rechte zubilligen. Das ist für die katholische Kirche sicherlich ein schwerer Brocken. Aber angesichts der Tatsache, daß es immer mehr homosexuelle Partnerschaften gibt, ist es nicht eine längst überfällige Initiative?

Antwort: Die ganze Angelegenheit ist zunächst nicht nur eine Sache für die katholische Kirche. Denn es ist ja in der Verfassung gewährleistet, daß Ehe und Familie unter einem besonderen Schutz des Staates stehen. Nun hat die neue Justizministerin ja doch im Blick auf diese Forderungen einer Gleichstellung von lesbischen und homosexuellen Paaren mit der Ehe eine etwas differenziertere Stellungnahme (abgegeben). Einmal sagt sie klipp und klar, diese Gemeinschaften sind keine neue Form der Ehe. Sie sagt auch klar, daß keine Adoptionen von Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare zugelassen werden sollen. Zweifellos wird man sagen können, daß diese gleichgeschlechtlichen Paare gewisser rechtlicher Vereinbarungen bedürfen, wenn sie das wünschen. Wir können nicht einsehen, daß das dann gleich in Form eines Rechtsinstitutes geschehen soll, wo man sich wie in einem Register eintragen kann, wenn hier bestimmte Probleme geordnet werden sollen.

„Frage: Aber diese differenzierte Stellungnahme der Justizministerin bedeutet für Sie keine Herabwürdigung der Familie?

Antwort: Ich bin schon der Meinung, daß das ein erster Schritt sein kann, um noch mehr den Begriff von Ehe und Familie auszuhöhlen. Beim Familienbegriff ist das ohnehin schon längst der Fall. Auch in der Koalitionsvereinbarung steht, Familien sind, wo Kinder sind. Familie setzt nach unserem Verständnis Ehe voraus. Darüber wird eigentlich nicht mehr diskutiert. Es kann dann immer noch unvollendete Familien geben, Alleinerziehende und dergleichen. Ob man das Familie nennen soll, ist was anderes. Aber ich habe den Eindruck, daß es hier eben doch um eine Annäherung von gleichgeschlechtlichen Paaren und Ehe geht.

Frage: Aber der Staat reagiert damit durch gesetzliche Regelungen auf tatsächliche Veränderungen in der Gesellschaft. Muß nicht auch die Kirche eine ganz vorsichtige Annäherung vollziehen?

Antwort: Ich bin der Meinung, daß es selbstverständlich, wenn es nötig ist im Blick auf Unterhaltsanspruch und Erbrecht und Wohnung usw., gesetzliche Regelungen geben kann, wehre mich aber entschieden dagegen, daß das in Zusammenhang gebracht wird mit einer neuen Lebensform, die doch an die Ehe angelehnt wird. Da sehe ich einen ersten Schritt für eine weitere Auflösung von Ehe und Familie. Man kann diese Dinge rechtlich mit Sicherheit auch regeln, ohne daß es zu dieser Annäherung kommt. Die neue Bundesregierung hat viel versprochen für die Familien. Das ist jetzt nicht das wichtigste Signal, daß man diese Dinge zuerst ordnet.“

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